Aktuelle Rechtsthemen

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    Belarus ändert das Verfahren für die Besteuerung bei Einfuhr und Verkauf von Medizinprodukten

    Der Mehrwertsteuersatz bei Einfuhr und Verkauf von Medizinprodukten wird auf 10% festgelegt Seit 1 Januar 2021 gilt bei Einfuhr und Verkauf von Medizinprodukten auf dem Territorium der Republik Belarus ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 10%. Bisher

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    Verlust des Rechtsgrunds für die Nutzung von Räumlichkeiten bedeutet nicht die zwingende Löschung des Sitzes aus dem Handelsregister in der Tschechischen Republik

    Selbst wenn ein Unternehmen den Rechtstitel einbüßt, auf dessen Grundlage es die Räumlichkeiten nutzt, in denen sein Sitz untergebracht ist, besteht kein Grund dafür, die Löschung bzw. Verlegung des Unternehmenssitzes im Handelsregister zu beantragen. Die Beschwerdeführer als Eigentümer der im Handelsregister als Sitz der Gesellschaft eingetragenen Immobilie hatten die Löschung

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    Tschechien: Eigentumsstörung wg. allzu naher Gebäude

    Kläger machten einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch wg. Störung ihrer Eigentumsrechte geltend, die sie darin erblickten, dass benachbarte Bauwerke baulich an ihr Einfamilienhaus angeschlossen und in allzu großer Nähe errichtet worden sein sollten. Eine Unterlassungsklage ist das Mittel der Wahl, um Übergriffe ins Eigentumsrecht abzuweisen, die nicht in einer unbefugten Besitznahme

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    Tschechien: Schadensersatz wg. Verletzung vertraglicher Pflichten aus einem Vorvertrag

    Gerät die verpflichtete Partei in Verzug mit ihrer (im Vorvertrag vereinbarten) Pflicht zum Vertragsschluss, so kann die berechtigte Partei nicht nur die Erfüllung dieser Pflicht verlangen, sondern hat außerdem Anspruch auf Schadensersatz wg. Vertragsbruch. Die Bestimmung des § 2913 BGB-cz, in der die Haftung für den durch Vertragsbruch verursachten Schaden

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    Sogar die bloße Verfahrensaussetzung kann zum K(r)ampf werden in der Tschechischen Republik

    Sie haben einen Rechtsstreit wg. Gültigkeit der Kündigung des Mietverhältnisses laufen und wissen deshalb nicht, ob sie vom “Hausbesetzer” Mietzins oder ungerechtfertigte Bereicherung einklagen sollen. Auch dem juristischen Laien würde an dieser Stelle die korrekte Lösung einfallen: einfach mal abwarten. In der Sprache der Juristen: Aussetzung des Verfahrens wg. Zahlung.

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