Aktuelle Rechtsthemen

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    Weniger Gesellschafterlisten

    Litauen: Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert. Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert 2014 wird der Verwaltungsaufwand für geschlossene Aktiengesellschaften („Gesellschaften"), welche nur einen Gesellschafter besitzen, ein wenig erleichtert. Gesellschafterlisten müssen dem Handelsregister durch diese Gesellschaften nicht mehr

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    Mehrarbeiten in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik

    Czech Republic: Obwohl Mehrarbeiten regelmäßig auf der Grundlage einer entsprechenden Abrede zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erbracht werden, wird dem Auftragnehmer der Anspruch auf deren Erstattung von der ständigen Rechtsprechung nicht selten verwehrt – der Auftragnehmer kann die Leistung noch nicht einmal aus dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Bereicherung erwirken. Im Rahmen

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    Steuerflash: 2014

    Litauen: Welche steueränderungen erwarten uns 2014? Am 1. Januar 2014 treten in Litauen Änderungen der Steuergesetze in Kraft. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Änderungen: KÖRPERSCHAFTSSTEUER: 1. Juni – ist das Datum nicht nur für die Einreichung der Körperschaftssteuererklärung sondern auch für die Fälligkeit der Körperschaftssteuer Steuervergünstigungen für Investitionen

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    Tarifverträge nun doch ausgeweitet

    Slowakei: Die Novelle des Gesetzes über Tarifverhandlungen wird auch trotz der Einwände des Präsidenten gelten. Die Abgeordneten haben die Novelle in ihrer ursprünglichen Fassung verabschiedet. Das Parlament hat keine der Anmerkungen des Präsidenten akzeptiert, der vorschlug, dass Tarifverträge höheren Grades nur an Arbeitgeber, die bereits einen betrieblichen Tarifvertrag haben bzw.

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    Die wichtigsten Änderungen der Vergabeordnung

    Czech Republic: Zum 1.1.2014 tritt eine Rechtsverordnung zur Neufassung der Vergabeordnung (d.h. des "Gesetzes über öffentliche Aufträge") in Kraft. Aufträge mit einem Volumen / Vertragswert von bis zu 2 Millionen Kronen (im Falle von Lieferungen und Leistungen) bzw. 6 Millionen Kronen (bei Bauaufträgen) werden dann (wie schon zuvor einmal) als Aufträge

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