Tarifverträge nun doch ausgeweitet

Slowakei: Die Novelle des Gesetzes über Tarifverhandlungen wird auch trotz der Einwände des Präsidenten gelten. Die Abgeordneten haben die Novelle in ihrer ursprünglichen Fassung verabschiedet.

Das Parlament hat keine der Anmerkungen des Präsidenten akzeptiert, der vorschlug, dass Tarifverträge höheren Grades nur an Arbeitgeber, die bereits einen betrieblichen Tarifvertrag haben bzw. an Unternehmer, die mindestens 50 Arbeitnehmer beschäftigen, ausgeweitet werden können. Ab dem 1. Januar 2014 wird es in der Slowakei also wieder möglich sein, die Verbindlichkeit der Tarifverträge auch an Unternehmen auszuweiten, die damit nicht einverstanden sind. Diese Möglichkeit werden wahrscheinlich insbesondere Gewerkschaftsverbände nutzen. Gesetzgemäß werden also auch Gesellschaften, die bisher keine Gewerkschaften im Betrieb hatten, die Bedingungen der Tarifverträge höheren Grades, welche die Arbeitgebervertreter mit den Gewerkschaftern verhandelt haben, akzeptieren müssen. Die Novelle ist auch mit Hinblick auf ihre potentielle Verfassungswidrigkeit kontrovers. Eine Gruppe der Abgeordneten plant, den Einklang der Novelle mit der Verfassung beim Verfassungsgericht der SR anzufechten. Ob sie erfolgreich werden, ist fraglich. Eine fast identische Regelung der Ausweitung der Tarifverträge, die in er Slowakei im Jahre 2010 gültig war, wurde bereits einmal beim Verfassungsgericht der SR angefochten. Das Verfassungsgericht der SR hat in der Sache kein Urteil gefällt, da diese Vorschrift noch vor solch einer Entscheidung aufgehoben wurde. Unsere Gerichte können sich nach der Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts in einer ähnlichen Sache richten, welches die Ausweitung der Tarifverträge an Unternehmer ohne ihre Zustimmung als verfassungswidrig beurteilte.

Quelle: Novelle des Gesetzes Nr. 2/1991 Slg. über Tarifverhandlungen

Ansprechpartner in Bratislava
Mgr. Katarína Babiaková, LL.M.
Tel.: +421 2 57880088

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