Aktuelle Rechtsthemen

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    Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen in Lettland – Änderungen

    Lettland: Am 1. Mai 2014 treten in Lettland neue Regelungen bezüglich Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen in Kraft.   Am 1. Mai 2014 treten in Lettland neue Regelungen bezüglich Erwerbs von landwirtschaftlichen Flächen in Kraft. Seit dem EU-Beitritt gelten in Lettland bestimmte Einschränkungen für die natürlichen und juristischen Personen anderer Staaten,

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    Die Grunderwerbsteuer nach dem 1.1.2014

    Czech Republic:Mit Wirkung ab dem 1.1.2014 kommt es im Bereich Immobilienbesteuerung zu erheblichen Änderungen, und zwar im Zuge der Ablösung des Gesetzes über die Erbschafts-, Schenkungs- und Immobilienübertragungssteuer durch das neue Grunderwerbsteuergesetz Nr. 340/2013 Slg.). Die Neuregelung behält den Grundsatz bei, dass die Steuer bei Verkauf oder Tausch einer Immobilie

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    Was ist das – Pacht?

    Czech Republic: Ab dem 1.1.2014 kann die Überlassung einer Sache zur Nutzung durch Dritte nach dem tschechischen Recht zweierlei Form annehmen: Miete oder Pacht. Die Unterscheidung bemisst sich daran, ob der Nutzungsberechtigte die Früchte und Gebrauchsvorteile der Sache ziehen darf. Die rechtliche Regelung der Miete und die rechtliche Regelung der Pacht

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    Weniger Gesellschafterlisten

    Litauen: Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert. Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert 2014 wird der Verwaltungsaufwand für geschlossene Aktiengesellschaften („Gesellschaften"), welche nur einen Gesellschafter besitzen, ein wenig erleichtert. Gesellschafterlisten müssen dem Handelsregister durch diese Gesellschaften nicht mehr

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    Mehrarbeiten in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik

    Czech Republic: Obwohl Mehrarbeiten regelmäßig auf der Grundlage einer entsprechenden Abrede zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erbracht werden, wird dem Auftragnehmer der Anspruch auf deren Erstattung von der ständigen Rechtsprechung nicht selten verwehrt – der Auftragnehmer kann die Leistung noch nicht einmal aus dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Bereicherung erwirken. Im Rahmen

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