Weniger Gesellschafterlisten

Litauen: Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert.

Prozedere zur Verwaltung von Angaben über die Beteiligten der juristischen Personen kreiert

2014 wird der Verwaltungsaufwand für geschlossene Aktiengesellschaften („Gesellschaften“), welche nur einen Gesellschafter besitzen, ein wenig erleichtert. Gesellschafterlisten müssen dem Handelsregister durch diese Gesellschaften nicht mehr vorlegt werden. Auch werden Angaben über die Beteiligten an der juristischen Person in einem Informationssystem über Beteiligte an juristischen Personen („JADIS“) erfasst.

Die wesentlichen damit zusammenhängenden Novellen des Aktiengesellschaftsgesetzes lauten wie folgt:

  • Die Gesellschaften müssen den Gründungsunterlagen keine Gesellschafterlisten mehr beifügen. Diese Liste wird anhand der Gründungsunterlagen innerhalb von fünf Tagen nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erstellt.
  • Die gleiche Frist ist auch für die Bekanntgabe einer Änderung der Gesellschafter oder ihrer Daten vorgesehen. Der Verwalter von JADIS ist somit innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Unterlagen über eine Änderung der Angaben in den persönlichen Wertpapierdepots (bei immateriellen Aktien) oder im Gesellschafterregister (bei materiellen Aktien), zu informieren.
  • Die im JADIS gesammelten Informationen werden berechtigten Personen gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Unentgeltlich werden diese Angaben an andere Register, staatliche Informationssysteme, Steuerverwaltungs- bzw. Rechtspflegeinstitutionen und Gerichte weiter geleitet. Dasselbe gilt auch für Gesellschafter, deren Angaben im JADIS verwaltet werden – dies jedoch nur einmal im Jahr.
  • Gesellschaften, die mehr als einen Gesellschafter haben und bis zum 1.1.2014 gegründet sind, haben die Pflicht, bis zum 10.7.2014 ihre Gesellschafterlisten beimdas JADIS verwaltenden staatlichen Unternehmen Registerzentrum einzureichen. Diese Pflicht entsteht nicht, wenn im Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 1.7.2014 Gesellschafterwechsel stattfinden bzw. Angaben über Gesellschafter geändert werden. In einem solchem Fall müssen die Gesellschaften die Änderungen sowieso bei JADIS veröffentlichen.

Nach wie vor wird für Erstellung und Vorlage der Gesellschafterliste der Geschäftsführer verantwortlich sein.

Quelle: Valstybės žinios 2013, Nr. 120-6058.

Rūta Motiejūnaitė
 
 
 
 
Ansprechpartner in Vilnius
Rūta Motiejūnaitė
Tel.: +370 52121627
 
 

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