Aktuelle Rechtsthemen

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    Tür und Tor offen für Sekundärinsolvenzverfahren in Litauen

    Litauen: bnt Rechtsanwälte vertreten deutschen Insolvenzverwalter in Präzedenzfall für grenzüberschreitende Insolvenzen. In dem Fall ging es darum, ob die Merkmale einer „Niederlassung“ i.S.d. Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) vorlagen, was litauischen Gerichten die Eröffnung eines Sekundärinsolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens erlaubte, gegen das bereits in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet worden war.

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    Immobilienmarkt bestätigt den Trend zur Wirtschaftsbelebung

    Czech Republic: Drei Bauunternehmer beurteilen die Entwicklung am Immobilienmarkt: mehr neue Wohnungen, fallende Preise, Zinssätze bewegen sich am Boden Die vormittägliche Diskussionsrunde konnte bereits früher beobachtete Trends bestätigen, brachte zugleich aber auch neue Tatsachen ans Licht, die so bisher noch nicht öffentlich präsentiert wurden. Zu den Faktoren, die langfristig

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    Erfüllung der Eignungskriterien im Rahmen des Konzerns

    Czech Republic: Die Erfüllung der Eignungskriterien lässt sich durch Berufung auf die Referenzen eines verbundenes Unternehmen nachweisen, ohne dass letzteres Zuliefererstatus erlangt. Im Einklang mit der Entscheidungspraxis des Amts zum Schutz des Wettbewerbs, die auf die Rechtsprechung des EuGH verweist, gilt, dass die Bieter, die um den Zuschlag eines öffentlichen

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    Kontrollmeldungen

    Czech Republic: Ab dem 1. Januar 2016 müssen Umsatzsteuerzahler dem Finanzamt im Wege einer sog. "Kontrollmeldung" Daten aus ihren Umsatzsteuerausweisen bereitstellen. Die neue Pflicht zur Abgabe von Kontrollmeldungen berührt alle in Tschechien zur Umsatzsteuer registrierten Steuerzahler. Juristische Personen haben die Meldung im monatlichen Turnus abzugeben, und zwar jeweils innerhalb von

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    Einteilung von Unternehmen in verschiedene Kategorien gemäß dem Änderungsgesetz zum Rechnungslegungsgesetz

    Czech Republic: Ab dem 1. Januar 2016 werden 90% aller Gesellschaften von der Pflicht befreit sein, ihre Ergebniszahlen offenzulegen; ihren Jahresabschluss dürfen sie dann in vereinfachter bzw. reduzierter Form aufstellen. Das Rechnungslegungsgesetz ist zwar bereits fast 30 Mal novelliert worden, aber das ganz große Änderungsgesetz steht noch aus: zum 1.1.2016

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