Aktuelle Rechtsthemen

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    Aufsichtsrat – Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften zählen mit

    Deutschland: Bei der Berechnung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften zu berücksichtigen. Nach deutschem Recht entsenden Arbeitnehmer zwingend Vertreter in den Aufsichtsrat, wenn das Unternehmen eine bestimmte Zahl von Arbeitnehmern hat. Im Fall von mehr als 500 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern besteht der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern.

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    Obligatorisches Energieaudit für große Unternehmen

    Ungarn: Die europäische Energieeffizienzrichtlinie wurde ins ungarische Recht umgesetzt Energieeffizienzziele der EU Ziel der Energieeffizienzrichtlinie ist die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmenkonzepts, um das bis 2020 zu erreichende Energieeffizienzziel von 20% zu erreichen. Im Vergleich zu den bis dahin zu erwartenden Werten muss

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    Anpassung des öffentlichen Vergaberechts an die EU-Richtlinien

    Estland: Eine Veränderung des Vergaberechts wird viele praxisbezogene Probleme der öffentlichen Auftragsvergabe lösen. Das Europa-Parlament hat 2014 drei neue Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe eingeführt. Denen zufolge hat Estland bis zum 18. April 2016 Zeit, seine nationale Gesetzgebung in Einklang mit den erlassenen Direktiven zu bringen. Das estnische Finanzministerium arbeitet daher an

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    Separates Grundstücks- und Gebäudeeigentum wird eingeschränkt

    Lettland: Änderungen im lettischen Recht schränken die Möglichkeit ein, dass das Eigentum an einem Grundstück und der Gebäude auseinanderfallen. Bisher erlaubte das lettische Recht getrennte Eigentumsrechte in einem relativ weiten Rahmen: der Grund und Boden konnte einen anderen Eigentümer haben als die darauf errichteten Gebäude. Grund hierfür waren die teils

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    Langersehnte Änderungen im Gesellschaftsrecht

    Belarus: Ab dem 26. Januar 2016 wird in Belarus die Gründung von Einmanngesellschaften gestattet Die jüngste Gesetzesänderung vom 15.07.2015 Nr. 308-З führt maßgebliche Neuerungen im belarussischen Gesellschaftsrecht ein. Insbesondere wird endlich die Möglichkeit der Gründung von Gesellschaften in Form der Aktiengesellschaft und GmbH (sowie

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