Aktuelle Rechtsthemen

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    Umwidmung von im „Bodenfonds“ für landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenem Grund und Boden

    Czech Republic: Die für die Umwidmung anfallenden Gebühren können sogar den Grundstückspreis übersteigen Zum 1. April 2015 ist das Gesetz Nr. 41/2015 Slg. in Kraft getreten, mit dem das Gesetz Nr. 334/1992 Slg., über den Schutz der als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesenen Bestände geändert wurde. Die Novelle ändert u.a. das Prozedere

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    Gesetzesänderungen in Estland für kleine Unternehmen

    Estland: Eine Reihe von Gesetzesänderungen, die administrative Hürden für Mikro- und Kleinunternehmen verringern, sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Erstmals enthält das Buchhaltungsgesetz Definitionen für die einzelnen Unternehmen nach ihrer Größe. Hiernach ist ein Mikrounternehmen ein Unternehmen mit einem Gesellschafter, der auch als Geschäftsführer agiert, das ein Vermögen von

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    Verfügungsrechte an gebrauchter Software

    Czech Republic: Weiterverkauf von Second-Hand-Software an Dritte ohne Einwilligung des Urhebers - ein erlaubtes oder verbotenes Rechtsgeschäft? Gemäß der EU-Richtlinie über den Rechtsschutz von Computerprogrammen (2009/24/EG) erschöpft sich das Recht auf Verbreitung von Kopien von Software mit dem ersten Verkauf des Vervielfältigungsstücks durch den Autor bzw. mit seinem Einverständnis in

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    Gängige Instandhaltung und geringfügige Reparaturen im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung

    Czech Republic: Eine Regierungsverordnung ist in Kraft getreten, die die Begriffe "gängige Instandhaltung" und "geringfügige Reparaturen" im Zusammenhang mit der Nutzung von Mietwohnungen definiert. Zum 1. Januar 2016 ist eine Regierungsverordnung in Kraft getreten, mit der die Begriffe gängige Instandhaltung und geringfügige Reparaturen im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung abgegrenzt werden.

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    In 2016 kommen die elektronischen Prozesse: sind Sie vorbereitet?

    Ungarn: Ab dem 1. Juli dürfen die von einem Rechtsanwalt vertretenen Parteien und die Unternehmen den Kontakt zum Gericht ausschließlich elektronisch pflegen. Ursprünglich beabsichtigte der Gesetzgeber die Einführung der obligatorischen elektronischen Kontakthaltung bereits ab dem 1. Januar. In letzter Sekunde wurde der Starttermin verschoben. Nun verbleibt ein halbes Jahr

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