Aktuelle Rechtsthemen
-
news
Die Quellensteuer in der Steuererklärung
Czech Republic: Die auf Einkünfte aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen erhobene Quellensteuer kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden Seit dem 1. Januar 2014 gilt für Nebenbeschäftigungsvereinbarungen (Dohoda o provedení práce) ein höheres Limit für die Anwendung der Quellensteuer: anstelle von 5.000 CZK beträgt der Schwellenwert jetzt 10.000 CZK monatlich. Die Quellensteuer
-
news
Offenlegung von Geschäften mit verbundenen Personen
Czech Republic: Pflichtige Offenlegung von Geschäften mit verbundenen Personen bereits für den Veranlagungszeitraum 2014 Für den Veranlagungszeitraum 2014 wird die Einführung einer neuen Anlage zur Körperschaftsteuererklärung erwartet. Ausgewählte Gesellschaften, die Geschäfte mit verbundenen Personen treiben, werden im Rahmen ihrer Steuererklärung diese Anlage ausfüllen und darin Angaben zu diesen Transaktionen machen
-
news
Neue Vorschriften über Garantie und Gewährleistung ab Ende Dezember 2014
Polen: Wichtige Änderungen für alle in Polen professionell tätige Hersteller, Verkäufer und Werk- und Bauunternehmer! Am 25.12.2014 wird die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Polen in Kraft treten. Das Inkrafttreten erfolgt mit halbjähriger Verspätung, weil der polnische Gesetzgeber die Richtlinie zum Anlass genommen hat, Vorschriften über Gewährleistung und Garantie
-
news
Neues Arbeitnehmerregister
Estland: Ab 1. Juli 2014 muss jede Beschäftigung beim estnischen Steuer- und Zollamt registriert werden. Am 1. Juli 2014 traten die Änderungen des estnischen Steuerverwaltungsgesetzes in Kraft. Nunmehr muss jede Person, deren Beschäftigung im weitesten Sinne als Arbeit betrachtet werden kann, beim Steuer- und Zollamt registriert werden.
-
news
Änderungen des Arzneimittelumlaufs in Belarus
Weißrussland: Schaffung der Eurasischen Wirtschaftsunion wird den Umlauf von Arzneimitteln wesentlich beeinflussen Das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Abkommen sieht Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts für Arzneimittel und medizinische Produkte in Belarus, Russland, Kasachstan und Armenien (Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben) ab