Offenlegung von Geschäften mit verbundenen Personen

Czech Republic: Pflichtige Offenlegung von Geschäften mit verbundenen Personen bereits für den Veranlagungszeitraum 2014

Für den Veranlagungszeitraum 2014 wird die Einführung einer neuen Anlage zur Körperschaftsteuererklärung erwartet. Ausgewählte Gesellschaften, die Geschäfte mit verbundenen Personen treiben, werden im Rahmen ihrer Steuererklärung diese Anlage ausfüllen und darin Angaben zu diesen Transaktionen machen müssen. Unter „verbundenen Personen“ sind dabei sowohl natürliche als auch juristische Personen zu verstehen, die mit dem Steuerzahler wirtschaftlich, personell oder anderweitig verbunden sind. Im Grunde handelt es sich um eine neue Auskunftspflicht, die darauf abzielt, in systematischer Weise detaillierte Daten zu erheben, auf deren Grundlage die Steuerverwaltung dann die Auswahl trifft, bei welchen Steuerzahlern eine Außenprüfung im Bereich Verrechnungspreise angesetzt werden soll.

Die Anlage ist von sämtlichen juristischen Personen auszufüllen, die kein Finanzhaus sind und wenigstens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
– Substanzwert von mehr als 40 Millionen CZK, oder
– Nettoumsätze von mehr als 80 Millionen CZK, oder
– die umgerechnete durchschnittliche Anzahl von Arbeitnehmern beträgt mehr als 50,

Falls die betreffende Körperschaft:
– Geschäfte mit im Ausland ansässigen verbundenen Personen eingegangen ist, oder
– in ihrer Steuererklärung Verluste ausweist und Geschäfte mit verbundenen Personen eingegangen ist, oder
– Investitionszuwendungen zugesagt bekommen hat und in deren Rahmen Steuererleichterungen in Anspruch nimmt, und zugleich Geschäfte mit verbundenen Personen eingegangen ist.

Nach aktuellem Kenntnisstand werden in der Anlage Angaben zur Identifikation der jeweiligen verbundenen Person (Name/Bezeichnung und Heimatstaat) sowie zum Transaktionsvolumen verlangt. Unsere Erfahrung geht dahin, dass die seitens der Finanzämter durchgeführten Außenprüfungen immer häufiger den Bereich Verrechnungspreise betreffen.

Bei Interesse sind wir gerne bereit, in Ihrem Unternehmen eine Analyse der mit Verrechnungspreisen verbundenen Risiken vorzunehmen.

Quelle: Tschechisches Finanzministerium

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