Änderungen des Arzneimittelumlaufs in Belarus

WeißrusslandSchaffung der Eurasischen Wirtschaftsunion wird den Umlauf von Arzneimitteln wesentlich beeinflussen

Das Abkommen über die Eurasische Wirtschaftsunion tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Das Abkommen sieht Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts für Arzneimittel und medizinische Produkte in Belarus, Russland, Kasachstan und Armenien (Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben) ab dem 1 Januar 2016 vor. Die Staaten verpflichten sich gemäß dem Abkommen, spätestens zum 1. Januar 2015 ein weiteres Abkommen über die einheitlichen Grundsätze und Regelungen des Umlaufs von Arzneimitteln und medizinischen Produkten zu unterzeichnen. Insbesondere wird das neue Abkommen die nachstehenden Zwecke verfolgen müssen:  Harmonisierung und Unifizierung von gesetzlichen Voraussetzungen in den Mitgliedsländern im Bereich des Umlaufs von Arzneimitteln und medizinischen Produkten; Schaffung von einheitlichen obligatorischen Anforderungen an Qualität, Effizienz und Sicherheit von Arzneimitteln und medizinischen Produkten; Harmonisierung der Aufsicht über den Umlauf von Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Betreffend die Regulierung auf der nationalen Ebene hat das Repräsentantenhaus des belarussischen Parlaments bereits einem Gesetzesentwurf über die Änderungen im Arzneimittelgesetz zugestimmt. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere Liberalisierung des staatlichen Anmeldeverfahrens für Arzneimittel vor. Somit wird ein Arzneimittelzertifikat nach dem Inkrafttreten der Änderungen erstmalig für eine Dauer von fünf Jahren ausgestellt und anschließend nach dem Durchlauf des staatlichen Bestätigungsverfahrens unbefristet erteilt.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 28.10.2014 4/8023

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