Neues Arbeitnehmerregister

Estland: Ab 1. Juli 2014 muss jede Beschäftigung beim estnischen Steuer- und Zollamt registriert werden.

 Am 1. Juli 2014 traten die Änderungen des estnischen Steuerverwaltungsgesetzes in Kraft. Nunmehr muss jede Person, deren Beschäftigung im weitesten Sinne als Arbeit betrachtet werden kann, beim Steuer- und Zollamt registriert werden.

Die neue Ordnung vereinfacht die Kommunikation des Arbeitgebers mit den staatlichen Behörden: Auf das neue Register greifen alle Behörden zurück, die zuvor relevante Daten beim Arbeitgeber selbst erheben mussten, wie z. B. die staatliche Krankenkasse, die Arbeitslosenkasse, das Sozial¬versicherungsamt und das Finanzamt. Außerdem kann der Arbeitnehmer nun auch selbst kontrollieren, ob er ordnungsgemäß registriert ist und ob für ihn alle Steuern deklariert und gezahlt sind. Das macht die Beziehungen zwischen Staat, Arbeitgeber und Arbeitnehmer transparenter und einfacher. Ein weiterer Grund für die Einführung der Registrierungspflicht war die Bekämpfung der illegalen „schwarzen“ Erwerbstätigkeit, vor allem im Bausektor.

Die Registrierung muss der Arbeitgeber vor dem tatsächlichen Beginn der Beschäftigung vornehmen. Als Arbeitgeber können in diesem Zusammenhang auch natürliche Personen gelten (Ausnahmen gibt es für gewisse NGOs). Gemäß dem Gesetz müssen auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer registriert werden, wenn sie für die Erfüllung ihrer Tätigkeiten vergütet werden, sofern dadurch in Estland eine Steuerpflicht entsteht. Man muss im Beschäftigungsregister auch dann registriert werden, wenn nur wenige Stunden gearbeitet wird (z.B. eine Vorlesung hält oder eine Schulung durchführt). Auch Freiwillige und Praktikanten, die keine Vergütung erhalten, müssen registriert werden.

Die Registrierung wird mit Hilfe der persönlichen estnischen Identifikationsnummer durchgeführt. Ist eine Person nur kurzzeitig in Estland, besteht die Möglichkeit der Registrierung einer Beschäftigung von bis zu fünf Tagen (dann lediglich auf Basis des Namens und des Geburtsdatums).

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.