Aktuelle Rechtsthemen

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    Finanzämter können ab dem 1. Januar 2015 neue Bußgelder verhängen

    Czech Republic: Das Finanzamt kann neuerdings wg. der Nichterfüllung von Pflichten nichtfinanzieller Natur ein Bußgeld von bis zu 500.000 CZK verhängen Zum 1. Januar 2015 haben die Finanzämter neue Kompetenzen erlangt, wenn es um die Ahndung von Steuersünden geht: sie können jetzt ein Bußgeld von bis zu 500.000 CZK gegen Steuerzahler verhängen,

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    Mindestlohn für Transit-Fahrten ausgesetzt

    Deutschland: Das Sozialministerium hat die Anwendung des deutschen Mindestlohns für reine Transitfahrten durch Deutschland vorerst ausgesetzt. Im Streit über den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer bei Transitfahren durch Deutschland lenkt die Bundesregierung ein. Das Sozialministerium gab bekannt, dass die Pflicht für Spediteure, im reinen Transitverkehr den Mindestlohn zu zahlen, vorerst ausgesetzt

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    Erklärung steuerbefreiter Einkünfte

    Czech Republic: Seit Januar 2015 besteht eine Meldepflicht für steuerbefreite Einkünfte über 5 Millionen Kronen Ein Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz hat mit Wirkung ab 2015 eine Pflicht für natürliche Personen eingeführt, steuerbefreites Einkommen bei den Finanzbehörden anzuzeigen, sobald dieses einen Betrag von 5 Millionen CZK übersteigt. Jedes steuerbefreite Einkommen ist gesondert

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    Elektronischer Schriftverkehr mit den Finanzämtern

    Czech Republic: Elektronische Kommunikation mit dem Fiskus ist pflichtig für Steuerzahler, die sich eine Datenbox haben einrichten lassen Hat ein Steuerzahler (oder sein Vertreter) eine Datenbox eingerichtet oder ist er verpflichtet, seinen Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer bestätigen zu lassen, so muss er mit der Steuerverwaltungsbehörde (dem Finanzamt) stets elektronisch kommunizieren, egal

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    Vereinfachte Vollstreckung europäischer Gerichtsentscheidungen in Polen

    Polen: Neue Vorschriften zwecks Vereinfachung der Vollstreckung europäischer Gerichtsentscheidungen in Polen sind in Kraft getreten. Am 10. Januar 2015 ist das Gesetz zur Änderung des polnischen Zivilprozessgesetzbuchs in Bezug auf die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden, die jeweils aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union stammen, in Kraft

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