Mindestlohn für Transit-Fahrten ausgesetzt

Deutschland: Das Sozialministerium hat die Anwendung des deutschen Mindestlohns für reine Transitfahrten durch Deutschland vorerst ausgesetzt.

Im Streit über den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer bei Transitfahren durch Deutschland lenkt die Bundesregierung ein. Das Sozialministerium gab bekannt, dass die Pflicht für Spediteure, im reinen Transitverkehr den Mindestlohn zu zahlen, vorerst ausgesetzt wird. Die deutsche Bundesregierung reagiert damit auf Beschwerden aus den Nachbarländern, insbesondere Polen und Tschechien.

Von der Ausnahme nicht betroffen sind Fahrten mit Be- oder Entladeort in Deutschland. Für diese gelten die Vorschriften des MiLoG weiterhin.

Die Entscheidung gilt vorerst bis zu einem Ergebnis der Prüfung durch die EU-Kommission. Dieses wird zwischen April und Juni 2015 erwartet.

Quelle: Deutsche Presse

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