Aktuelle Rechtsthemen
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Zusätzliche Prüfung durch Steuerinspektion
Litauen: Ab 2016 informieren Steuerpflichtige die staatlichen Steuerbehörden selbst über Steuerrisiken. Ende Juni wurden Änderungen des Gesetzes über die Steuerverwaltung umgesetzt, die es den staatlichen Steuerbehörden ermöglichen sollen mit Hilfe der Steuerpflichtigen, Fehler beim Abführen von Steuern sowie Fälle von Steuerumgehung besser zu erkennen. Auf Verlangen der Steuerbehörde sollen Steuerzahler
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Schluss mit der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung per Datenbox (II)?
Czech Republic: Finanzministerium macht einen Rückzieher: die Möglichkeit zur Einreichung der USt.-Voranmeldung per Datenbox wird nicht aufgehoben Im Mai dieses Jahres hatten wir Sie darüber informiert, dass das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat, mit dem bestimmte Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Führung
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Sondereigentumsrecht an maschinellen Anlagen
Czech Republic: Ein im Grundbuch eingetragenes Sondereigentumsrecht an maschinellen Anlagen durchbricht den Grundsatz, wonach Überbauten dem Grundstück weichen. Das neue Bürgerliche Gesetzbuch hat das Prinzip Superficies solo cedit, das schon einmal Bestandteil der hiesigen Rechtsordnung war, wieder ins tschechische Recht eingeführt, wonach Bauwerke und alles, was fest mit dem Erdboden
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Rechtliche Hindernisse für die Entwicklung der erneuerbaren Energien in Belarus
Belarus: Der neue Erlass bestimmt die Einführung von Quoten für die erneuerbaren Energiequellen. Dadurch sollen die gesamten Stromerzeugungskapazitäten aus erneuerbaren Energiequellen verringert werden. Das Verfahren zur Einführung und Verteilung der Quoten wird durch die Regierung der Republik Belarus bestimmt. Das Verfahren zur Festlegung der Prämienkoeffizienten zu den
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Neue Auslegung der Regeln zur Gesamtprokura
Polen: Der Oberste Gerichtshof stellt die bisherige Praxis der Prokuraerteilung zur Gesamtvertretung zusammen mit einem Geschäftsführer in Frage. Bislang war es übliche Praxis bei polnischen Unternehmen, die Prokura dahingehend zu beschränken, dass ein Prokurist die Gesellschaft ausschließlich nur gemeinsam mit einem Vorstand/Geschäftsfürer oder mit einem Vorstand/Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen