Schluss mit der elektronischen Umsatzsteuervoranmeldung per Datenbox (II)?

Czech Republic: Finanzministerium macht einen Rückzieher: die Möglichkeit zur Einreichung der USt.-Voranmeldung per Datenbox wird nicht aufgehoben

Im Mai dieses Jahres hatten wir Sie darüber informiert, dass das Finanzministerium einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht hat, mit dem bestimmte Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Führung von Aufzeichnungen über getätigte Umsätze geändert werden sollen. Bestandteil dieses Gesetzesentwurfs war u.a. die Aufhebung der Möglichkeit, sämtliche umsatzsteuerrelevanten Eingaben und Schriftsätze elektronisch über die Datenbox einzureichen. Von dieser Änderung hat das Finanzministerium schließlich abgesehen, und zwar angesichts der ablehnenden Haltung fast aller am Anmerkungsverfahren Beteiligten, einschließlich der Steuerberaterkammer; das Schlüsselargument bestand darin, dass der Aufwand auf Unternehmerseite mit dieser Regelung nur noch größer würde. Allerdings hat das Ministerium im Gesetzesentwurf durchgesetzt, dass eine Eingabe in Form einer Datennachricht, die nach Format oder Struktur nicht den von der Steuerverwaltungsbehörde verlautbarten Vorgaben entspricht, unwirksam ist, als ob sie gar nicht erst gemacht worden wäre. Dem Risiko dieser etwaigen Unwirksamkeit von Eingaben lässt sich laut Ministerium dadurch begegnen, dass das Steuerzahler sämtliche Eingaben über das Steuerportal der Finanzverwaltung tätigt – das sog. „EPO“ – welches ein fehlerhaftes Format bzw. eine fehlerhafte Struktur gar nicht erst zulässt und den User außerdem schon im Vorfeld auf etwaige Fehler aufmerksam macht.

Quelle: Parlamentsdrucksache 514/0, Teil 1/6, Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung bestimmter Gesetze im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Führung von Aufzeichnungen über getätigte Umsätze; UStG-cz (Ges. Nr. 235/2004 Slg.)

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