Anpassung des öffentlichen Vergaberechts an die EU-Richtlinien

Estland: Eine Veränderung des Vergaberechts wird viele praxisbezogene Probleme der öffentlichen Auftragsvergabe lösen.

Das Europa-Parlament hat 2014 drei neue Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe eingeführt. Denen zufolge hat Estland bis zum 18. April 2016 Zeit, seine nationale Gesetzgebung in Einklang mit den erlassenen Direktiven zu bringen. Das estnische Finanzministerium arbeitet daher an einem neuen Entwurf des Vergaberechts. Die Änderungen sollen bis April nächsten Jahres in Kraft treten.

Die Gesetzesvorlage gibt dem Auftraggeber einen größeren Ermessensspielraum bei der Vergabe von Aufträgen. Die vorherige EU-Richtline und derzeitige Gesetzeslage sahen vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Auftragsverträge auf der Basis des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu vergeben seien. Zwar ändert sich dieses Grundprinzip nicht, jedoch muss der Auftraggeber nun auch das Preis-Leistungsverhältnis berücksichtigen. Eines der praktischen Probleme der öffentlichen Auftragsvergabe sind unnormal niedrige Angebote, die qualitativ schlechte Arbeit und Steuerumgehungen zur Folge haben. Die Auftraggeber werden die Möglichkeit haben, auch andere Faktoren in die Vergabekriterien einzubeziehen (zum Beispiel Umwelteinflüsse, Arbeitnehmerqualifikationen der Anbieter und verschiedene soziale Aspekte). Dies gewährleistet eine höhere Qualität der öffentlichen Auftragsvergabe.

Die neuen Direktiven geben den Mitgliedstaaten außerdem bis 2018 Zeit, eine elektronische Auftragsvergabe zu installieren – dies ist in Estland in der Praxis schon jetzt zu 80% umgesetzt und die gesetzliche Regelung soll 2016 in Kraft treten. Auch wird ein Abbau von Verwaltungsaufwand erreicht, indem die inländischen Obergrenzen der öffentlichen Vergabemittel bei Verbrauchsgütern und Dienstleistungen auf 20.000 € und für Bauaufträge auf 150.000 € erhöht wurden. Das neue Gesetz wird einheitliche Regulierungen für die Begrenzung von inländischen und internationalen Vergabemitteln bereitstellen. Das sog. vereinfachte Vergabeverfahren, das sich ironischerweise für alle Beteiligten als äußerst kompliziert erwiesen hat, wird aus dem Gesetz beseitigt.

Mit der Überarbeitung des estnischen Vergaberechts und der Anpassung an die neuen europäischen Richtlinien kann der estnische Staat damit in Zukunft Aufträge noch effektiver in die Privatwirtschaft übertragen.

Quelle:  Begründung des Entwurfs zum Öffentlichen Vergaberecht. 13. Mai 2015.

 

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