Ungarn: Die europäische Energieeffizienzrichtlinie wurde ins ungarische Recht umgesetzt
Energieeffizienzziele der EU
Ziel der Energieeffizienzrichtlinie ist die Ausarbeitung eines gemeinsamen Rahmenkonzepts, um das bis 2020 zu erreichende Energieeffizienzziel von 20% zu erreichen. Im Vergleich zu den bis dahin zu erwartenden Werten muss der Primärenergieverbrauch der EU um 20% reduziert werden.
Kern der Richtlinie ist die Energieeinsparungspflicht von 1,5% beim Endverbraucher. Dementsprechend müssen Energieversorger jedes Jahr eine weitere Einsparung von 1,5% der verkauften Energie erzielen. Gemäß der Richtlinie müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten diese Zielsetzung durch Einführung von nationalen Energieeffizienzpflichten für Energieversorger oder durch alternative politische Maßnahmen gleicher Wirkung erreichen.
Ungarische Umsetzung
Gemäß dem ungarischen Energieeffizienzgesetz versucht die ungarische Regierung die Zielsetzungen der EU durch politische Maßnahmen zu erreichen. Neben anderen Maßnahmen schreibt das Gesetz für den Großteil der großen Unternehmen in Ungarn neue Pflichten vor.
Pflichten der großen Unternehmen
Gemäß dem Gesetz müssen Großunternehmen – ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit –erstmalig bis zum 5. Dezember 2015, danach alle vier Jahre eine energetische Prüfung durchführen,. Verbundene- und Partnerunternehmen des großen Unternehmens haben kein gesondertes Zertifikat an die zuständige Behörde zu senden, wenn das für das gesamte große Unternehmen geltende Zertifikat zugesandt wurde.
Regeln des Energieaudits
Auditierungsberechtigt sind natürliche Personen oder Wirtschaftsorganisationen nur, wenn sie als Energieauditor registriert sind. Die Durchführungsverordnung des Gesetzes bestimmt die ausführlichen Regeln des Energieaudits und für die Auditoren.
Befreiung von der Pflicht
Das Gesetz beinhaltet eine Befreiung von dem Energieaudit für den Fall ein, wenn das große Unternehmen ein Energiemanagementsystem betreibt, das dem Standard EN ISO 50001 entspricht und von einer akkreditierten Organisation zertifiziert ist. In diesem Fall muss das große Unternehmen alle vier Jahre das gültige Zertifikat an die zuständige Behörde senden.
Aufsicht und Pflichtverletzung
Die ungarische Energieaufsichtsbehörde prüft die Erfüllung der Energieauditpflicht und die Konformität der Energieaudits mit den gesetzlichen Vorschriften. Bei Pflichtverletzung drohen Geldbußen bis zu 10 Millionen Forint (ca. EUR 350 000), die Verhängung kann wiederholt erfolgen. Als eine Übergangsmaßnahme werden jedoch bis zum 31. Dezember 2016 keine Geldbußen verhängt.
Quelle: Gesetz Nr. LVII aus dem Jahr 2015 über die Energieeffizienz