Aktuelle Rechtsthemen

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    Erfolgreiche Baurechtsstreitigkeit

    Litauen: bnt attorneys-at-law hat erfolgreich einen komplexen Baurechtsstreit, bezüglich einer mehrstöckigen Autoparkanlage, beendet. Das litauische Berufungsgericht hat sein endgültiges Urteil in einem komplexen, umfangreichen Fall, bezüglich Baumängel in einer der größten mehrstöckigen Autoparkanlagen Litauens, gefällt. Das Prozessführungsteam von Bnt attorneys-at-law vertrat eine internationale Baufirma, welche den Betonboden für die Autoparkanlage

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    Die angemessene Gegenleistung im Sinne des § 240 der Insolvenzordnung

    Czech Republic: Die vom OGH getroffenen Schlussfolgerungen betreffend die Angemessenheit von Gegenleistungen sind wenig praxistauglich Einer der Tatbestände, bei dessen Vorliegen das jeweilige Rechtsgeschäft des Schuldners gemäß der Insolvenzordnung unwirksam ist, ist das Fehlen einer angemessenen Gegenleistung. Unter einem Rechtsgeschäft ohne angemessene Gegenleistung ist gemäß § 240 Abs. 1 der

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    Entsendung von Mitarbeitern innerhalb der EU

    Czech Republic: Sozial- und Krankenversicherungsregelungen für entsandte Mitarbeiter Im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen leisten Arbeitnehmer namens und auf Rechnung ihres einheimischen Arbeitgebers Arbeit auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaats. Die Mitarbeiterentsendung ist u.a. in der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Koordinierung der Systeme der sozialen

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    Zur Anzeige passiven Korruptionsverhaltens

    Czech Republic: Neues Instrument im Kampf gegen Korruption – Bestecher, die einen Fall passiver Korruption zur Anzeige bringen, können unter bestimmten Umständen einer Bestrafung entgehen. Bisher waren sowohl das Versprechen als auch die Annahme von Bestechungsgeld eine Straftat, und musste als solche von den Strafverfolgungsbehörden zwingend verfolgt werden, und zwar

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    Wechsel beim Zahler der Grunderwerbsteuer

    Czech Republic: Änderungsgesetz zur gesetzlichen Maßnahme des Senats zur Grunderwerbsteuer erlangt zum 1.11.2016 Wirkung Eine sehnlichst erwartete Änderung bei der Grunderwerbsteuer ist mit der Verlautbarung in der Gesetzessammlung zum 5.8.2016 in Kraft getreten (Änderungsgesetz Nr. 254/2016 Slg. zur gesetzlichen Maßnahme Nr. 340/2013 Slg. des Senats über die Grunderwerbsteuer). Die wesentliche

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