Zur Anzeige passiven Korruptionsverhaltens

Czech Republic: Neues Instrument im Kampf gegen Korruption – Bestecher, die einen Fall passiver Korruption zur Anzeige bringen, können unter bestimmten Umständen einer Bestrafung entgehen.

Bisher waren sowohl das Versprechen als auch die Annahme von Bestechungsgeld eine Straftat, und musste als solche von den Strafverfolgungsbehörden zwingend verfolgt werden, und zwar auch im Falle der sog. passiven Korruption, bei der eine Person der anderen Schmiergeld verspricht oder zahlt, dies aber nur deswegen, weil die andere Person (z.B. ein Beamter bei der Abwicklung eines Antrags) darum gebeten hat. Wg. der drohenden Strafverfolgung der eigenen Person ist die bestechende Person in keiner Weise motiviert, derartiges Korruptionsverhalten zur Anzeige zu bringen, was nur zur weiteren Ausbreitung des Korruptionsverhaltens in der Tschechischen Republik beiträgt.

Das zum 1.7.2016 in Kraft getretene Änderungsgesetz zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch ist darum bemüht, diesen Missstand wenigsten zum Teil zu beheben, indem es den Strafverfolgungsbehörden eine neue Möglichkeit an die Hand gibt, die Strafverfolgung einer Person zeitweise auszusetzen, die der genannten Straftaten verdächtig ist, weil sie jemandem eine finanzielle Gabe oder einen Vermögens- bzw. anderweitigen Vorteil versprochen hat, vorausgesetzt, sie hat dies nur getan, weil sie darum ersucht wurde, und vorausgesetzt, sie erstellt freiwillig und unverzüglich Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine weitere Bedingung verlangt, dass der Betreffende die ihm bekannten Informationen über das Deliktverhalten derjenigen Person offenlegt, die ihn um die Bestehung ersucht hat; außerdem muss der Betreffende eine vollständige und wahrheitsgemäße Aussage im Strafverfahren über diese Tatsachen machen. Erfüllt die verdächtigte Person diese Pflichten, d.h. insbesondere die Pflicht zur Abgabe einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage, so kann die Staatsanwaltschaft entscheiden, der Verdächtigte möge nicht weiter strafverfolgt werden. Eine solche Entscheidung des Staatsanwalts ist endgültig und stellt das Verfahrenshindernis einer res judicata dar, d.h., der Betreffende kann auch später nicht wegen dieses spezifischen Straftatbestands strafverfolgt werden.

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Möglichkeit der zeitweisen Aussetzung der Strafverfolgung und der anschließenden Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens sich nur auf Personen erstreckt, die ein Schmiergeld lediglich versprochen haben, nicht aber diejenigen Personen, die es auch tatsächlich bezahlt haben. Ungeachtet dessen kann die Neuregelung nur begrüßt werden; wir wollen hoffen, dass sie zu einer höheren Erfolgsquote bei der Aufklärung von Korruptionsdelikten beiträgt.

Quelle: Änderungsgesetz Nr. 163/2016 Slg. zur Strafprozessordnung (Ges. Nr. 141/1961 Slg., idgF) und zum Strafgesetzbuch (Ges. Nr. 40/2009 Slg., idgF)

 

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