Aktuelle Rechtsthemen

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    Grundlagen der obligatorischen elektronischen Kommunikation

    Bis Ende August muss die offizielle E-Mail-Adresse der Unternehmen erstellt und an dem sog. Firmenportal registriert werden. Mit Einführung der elektronischen Administration sind alle Unternehmen verpflichtet, ein Online-Postfach, das sog. „Firmenportal“ zu errichten. Dies wird im Rahmen der Korrespondenz mit Gerichten, Behörden zur offiziellen Adresse, und ersetzt die Postanschrift. Obligatorische

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    Vorgehensweise zur Liquidation einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Wenn es darum geht, sich einer Gesellschaft zu entledigen, an der der Eigentümer/Gesellschafter kein Interesse mehr hat, wird immer häufiger zur Liquidation gegriffen. Früher war es nicht unüblich, hinfällig gewordene Gesellschaften als Mantelgesellschaft weiter bestehen zu lassen, die dann als leere Hülle ein Schattendasein fristete; heute bevorzugen immer mehr Unternehmer,

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    Weitere administrative Hürden für Unternehmen

    Strengere Regelungen für Firmensitzservice Wegen erneuten Gesetzesänderungen müssen Unternehmen, deren Sitz durch sog. Firmensitzservices gewährt wird, deren Sitz sich also in einer von ihnen nicht benutzten Immobilie befindet, ihre Tätigkeit abermals überprüfen. Firmensitzservice Firmensitzservices sind Dienstleistungen, in deren Zuge der Dienstleister für das Unternehmen einen Firmensitz gewährt, das Unternehmen jedoch

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    Änderungen im Insolvenzrecht

    Ungarn: Es wurden neue Regeln für nicht akzessorische Sicherheiten eingeführt Ein Hauptgrund für die am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Änderungen waren Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit von Forderungen im Insolvenzverfahren, die durch Sicherungsabtretung oder Bestellung einer Option abgesichert wurden. Mit Verabschiedung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) 2013

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    Haftung von Geschäftsführern nach Beendigung des Geschäftsführeramts

    Nach Ansicht des Oberste Tschechische Gerichts haften Geschäftsführer für nach ihrer Abberufung im Namen der Gesellschaft vorgenommene Rechtsgeschäfte nach denselben Maßstäben wie während ihrer Amtszeit. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Geschäftsführer von seiner Abberufung wusste oder nicht. Dieselben Rechtsfolgen gelten auch im Fall einer Amtsniederlegung.   Das Oberste Tschechische

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