Aktuelle Rechtsthemen
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Effizientere Lösung von Arbeitsstreitigkeiten in Estland
Mehr Fälle sollen im Ausschuss zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten gelöst werden Die Praxis der letzten Jahre verdeutlichte die Notwendigkeit einer einheitlichen und modernen Regulierung des Verfahrens zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten. Die neue Regulierung soll die Lücken in der unvollständigen und veralteten Fassung des Gesetzes schließen. Im Grundsatz können sich Arbeitnehmer
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Neue europäische Regeln für den Datenschutz – die DSGVO
Am 25. Mai 2018, tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in Kraft. Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Fotos, E-Mail-Adressen, Profile auf Sozialnetzen, Ortungsangaben, IP-Adressen, biometrische oder andere empfindliche Daten? Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, sollten Sie sich die DSGVO näher anschauen. Sie bezieht sich allgemein auf
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Reden ist Silber, Schweigen ist Gold – Wo liegen die Grenzen der berechtigten Kritik am Arbeitgeber?
Vor dem Hintergrund eines Rechtsstreits wg. Nichtigkeit einer fristlosen Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses hat der Oberste Gerichtshof der Tschechischen Republik herausgearbeitet, anhand welcher Kriterien sich beurteilen lässt, inwieweit eine Kritik am Arbeitgeber durch den Arbeitnehmer statthaft ist. Wo diese Kriterien nicht erfüllt sind, lässt sich auf eine Verletzung der Pflicht befinden,
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20 und mehr Mitarbeiter? Ab jetzt ist der Betriebsrat ein Muss.
Mit 20+ Beschäftigten sind Arbeitgeber nach dem litauischen Arbeitsgesetzbuch verpflichtet, einen Betriebsrat zu bilden.Eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regel besteht bei Vorhandensein einer Gewerkschaft auf der Ebene des Arbeitgebers, wenn mindestens ein Drittel aller Arbeitnehmer der Gewerkschaft angehören. Der Arbeitgeber muss die Bildung eines Betriebsrats initiieren. Die erste Wahl des
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Riga, Tallinn, Vilnius: conference bleue Studie “Access to unlicensed medicines” – wussten Sie, dass …?
… es in Litauen keine zufriedenstellende rechtliche Regulierung von Härtefallprogammen („Compassionate-Use“) gibt, obwohl diese in der Praxis durchaus genutzt werden und dadurch viele ungeklärte Fragen entstehen: (i) welches Verfahren sollte in diesem Rahmen für die Versorgung mit in Litauen nicht zugelassenen Arzneimitteln angewandt werden; (ii) in welcher Phase sollte sich