Neue europäische Regeln für den Datenschutz – die DSGVO

Am 25. Mai 2018, tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in Kraft.

Verarbeitet Ihr Unternehmen personenbezogene Daten wie Namen, Geburtsdaten, Fotos, E-Mail-Adressen, Profile auf Sozialnetzen, Ortungsangaben, IP-Adressen, biometrische oder andere empfindliche Daten?

Wenn Ihre Antwort „ja“ lautet, sollten Sie sich die DSGVO näher anschauen. Sie bezieht sich allgemein auf Datenverarbeitung, ungeachtet dessen, ob die Daten innerhalb oder außerhalb der EU verarbeitet werden. Alle Unternehmen sollten noch vor dem 25. Mai 2018 ihre Datenschutzpolitik überprüfen, damit diese der DSGVO entspricht.

Die DSGVO wird in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sein. Jedes Land kann jedoch bestimmte Klauseln modifizieren oder strengere Anforderungen in bestimmten Bereichen einführen. Das slowakische Datenschutzamt hat im Juni 2017 ein neues Gesetz über den Schutz von personenbezogenen Daten entworfen, welches das jetzige Gesetz ersetzen soll. Über den Gesetzesentwurf wird derzeit lebhaft in der breiten Öffentlichkeit diskutiert.

Die DSGVO und das neue slowakische Datenschutzgesetz führen eine breite Skala von Anforderungen an verantwortliche Stellen und Auftragsverarbeiter ein. Ihr Unternehmen sollte darauf vorbereitet sein, dass sich das gesamte Gesetzeswerk grundsätzlich auf den Schutz der Personen, deren Daten verarbeitet werden, konzentrieren wird.

Die Sanktionen für die Nichteinhaltung der DSGVO sind hoch und können bis zu 20 Millionen Euro oder sogar 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für das vorige Jahr betragen. Das neue slowakische Gesetz wird diese Sanktionen ebenfalls übernehmen. Wir beobachten natürlich die Diskussion rund um das Gesetzgebungsverfahren und werden Sie auf dem Laufenden halten.

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