Effizientere Lösung von Arbeitsstreitigkeiten in Estland

Mehr Fälle sollen im Ausschuss zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten gelöst werden

Die Praxis der letzten Jahre verdeutlichte die Notwendigkeit einer einheitlichen und modernen Regulierung des Verfahrens zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten. Die neue Regulierung soll die Lücken in der unvollständigen und veralteten Fassung des Gesetzes schließen. Im Grundsatz können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber wegen einer Arbeitsstreitigkeit an den Ausschuss zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten (im Folgenden: Ausschuss) oder an das Gericht wenden. Das Gesetz über die Lösung von Arbeitsstreitigkeiten regelt das außergerichtliche Verfahren für die Lösung von Arbeitsstreitigkeiten durch den Ausschuss. Das Ziel der Änderungen ist, eine einfache, schnelle, billige und effiziente Konfliktlösung für beide Streitparteien zu gewährleisten.

Das Gesetz erweitert die Kompetenzen des Ausschusses zur Lösung von Arbeitsstreitigkeiten und bringt einige wesentliche Änderungen mit sich. Nach dem Gesetz kann der Ausschuss neben  individuellen nun auch über  kollektive Arbeitsstreitigkeiten  entscheiden. Der Vorsitzende des Ausschusses kann mit der Zustimmung der Parteien und bei  Streitigkeiten mit einem maximalen Streitwert von 6 400 Euro die Streitigkeit in einem schriftlichen Verfahren entscheiden. Das Gesetz schafft alternative Möglichkeiten, die Streitigkeiten im Wege einer Versöhnung oder eines Vergleichs zu lösen. Führt die Versöhnung zu keinem Ergebnis, kann die Lösung der Arbeitsstreitigkeit in einem ordentlichen Verfahren vor dem Ausschuss oder vor dem Gericht fortgesetzt werden. Die neue Regulierung beseitigt die derzeitige Obergrenze von 10 000 Euro für die finanziellen Forderungen, die vor dem Ausschuss entschieden werden.
Die Frist zur Prüfung des Antrags durch den Ausschuss wird von aktuell 30 auf 45 Kalendertage verlängert, mit dem Zweck die Fristen der tatsächlichen Prüfungsdauerauer anzupassen und eine höhere Qualität der Entscheidungen seitens des Ausschusses zu ermöglichen. Für die Anrufung des Ausschusses werden, wie früher, keine staatlichen Gebühren erhoben, wodurch Chancengleichheit für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber hergestellt wird. Nach Abschluss des Verfahrens vor dem Auschuss tragen die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Setzt man die Streitigkeit vor Gericht fort, kann man den Ausgleich dieser Kosten geltend machen.

Das Gesetz über die Lösung von Arbeitsstreitigkeiten tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und wird das bis zum 31. Dezember geltende Gesetz über die Lösung von individuellen Arbeitsstreitigkeiten ersetzen.

Quelle: www.riigikogu.ee; Nachrichten der Estnischen Industrie- und Handelskammer vom 16 Juli 2017; Nachrichten in Äripäev vom 29 August 2017

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