Aktuelle Rechtsthemen

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    Nicht vergessen: Testen der Kategorisierung von Bilanzeinheiten zum 31.12.2018

    Tschechische Unternement, bereiten Sie sich vor auf das Testen der Kategorisierung der Bilanzeinheiten nach zwei Jahren! Die Änderung der Kategorie kann Einfluss auf die Aufstellung des Jahresabschlusses haben. Am 1. Januar 2016 wurde eine neue Kategorisierung von Bilanzeinheiten (nachfolgend nur „BE“) eingeführt. Die Kategorisierung von BE gilt für zwei aufeinanderfolgende

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    Revolution im tschechischen Arbeitsgesetzbuch

    Am Anfang des legislativen Prozesses befindet sich eine Novelle des Arbeitsgesetzbuches mit Potenzial, einige seiner traditionellen Institute grundlegend zu ändern. Die vorgeschlagene Regierungsnovelle des Arbeitsgesetzbuches bringt einige interessante Neuheiten, aber auch Änderungen, die sich ohne zu übertreiben als revolutionär bezeichnen lassen. Im Fall der Verabschiedung der Novelle in ihrer derzeitigen

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    Gestaltung von Aktienoptionen

    Aktienoptionsprogramme als Benefit? Seit Jahren eine beliebte Praxis zahlreicher Unternehmen. Das Oberste Gericht äußerte sich in einer neu veröffentlichten Entscheidung zu Erfordernissen des Aktienoptionsvertrages (nicht nur für Arbeitnehmer und Mitglieder des Statutarorgans). Wie lässt sich also eine gültige Option abschließen, und was sollte man vermeiden? Es ist zu einem Hit

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    Justizministerium schlägt große Novelle des slowakischen Vertragsrechts vor

    Es ist geplant, die Novelle im Juli 2019 der Regierung vorzulegen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Diese Woche hat das Justizministerium einen umfangreichen Vorschlag zur Änderung des slowakischen Zivilgesetzbuches und des slowakischen Handelsgesetzbuches vorgelegt. In der Slowakei herrscht derzeit ein Dualismus in der vertraglichen

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    Auch der ehemalige Geschäftsführer kann haften!

    Eine weitere Verpflichtung des ehemaligen Geschäftsführers ist, die Gesellschaft auf mögliche bestehende Schadensrisiken hinzuweisen. Nach der jüngsten Novelle des Handelsgesetzbuches hat ein ehemaliger Alleingeschäftsführer auch nach Beendigung seiner Tätigkeit verschiedene Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Es handelt sich dabei um die Pflicht zur Antragsstellung für die Auflösung

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