Es ist geplant, die Novelle im Juli 2019 der Regierung vorzulegen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Diese Woche hat das Justizministerium einen umfangreichen Vorschlag zur Änderung des slowakischen Zivilgesetzbuches und des slowakischen Handelsgesetzbuches vorgelegt. In der Slowakei herrscht derzeit ein Dualismus in der vertraglichen Regelung. So wird beispielsweise ein Kaufvertrag sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch als auch im Handelsgesetzbuch geregelt. Einfach gesagt, der eine regelt z.B. die Käufe zwischen Nichtunternehmern, während der andere die Käufe zwischen Unternehmern regelt. Auch nach Jahrzehnten haben es in vielen Fällen sogar Anwälte und Gerichte schwer, sich zu entscheiden, welchen Kodex sie in einem bestimmten Fall verwenden sollen. Nun schlägt das Ministerium vor, die Mehrheit der vertraglichen Regelungen aus dem Handelsgesetzbuch zu streichen und die vertragliche Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu aktualisieren und zu erweitern. Dies ist jedoch nicht nur eine Copy-Paste-Änderung, bei der der alte Text gelöscht wird. Die bestehende Vertragsregelung wird aktualisiert und neue Vertragsinstitute werden eingeführt. Die Änderung wird höchstwahrscheinlich fast alle nach slowakischem Recht abgeschlossenen Verträge beeinflussen. Die vorgeschlagene Novelle soll 2021 in Kraft treten. Wir erwarten eine intensive Diskussion zwischen Laien und Fachleuten. Es ist geplant, die Novelle im Juli 2019 der Regierung vorzulegen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.