Aktuelle Rechtsthemen

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    Will Ihnen der Geldautomat kein Bargeld geben? Überprüfen Sie Ihr Postfach

    Slowakei: Ab dem 01.08.2016 beginnt die obligatorische Aktivierung von elektronischen Postfächern für juristische Personen. Im Zusammenhang mit der Einführung von e-Government werden für verschiedene Personen elektronische Postfächer eingerichtet. Über die Postfächer einer juristischen Person verfügen deren gesetzliche Vertreter. Der Zugang zum Postfach kann auch anderen Personen ermöglicht werden. Dies gelingt

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    Neues Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

    Czech Republic: Neuer rechtlicher Rahmen für die verwaltungsrechtliche Haftung von Privatpersonen, juristischen Personen und Alleinunternehmern Mit Wirkung zum 1.7.2017 schafft das neue Ordnungswidrigkeitengesetz eine einheitliche rechtliche Grundlage für die verwaltungsrechtliche Haftung von Privatpersonen, juristischen Personen und Alleinunternehmern, einschließlich der Regeln für die Durchsetzung dieser Haftung. Der derzeit bestehende rechtliche Rahmen

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    Neue EU-Verordnung über Insolvenzverfahren – „Forum Shopping“

    Slowakei: Mit dem Ziel einen effektiveren Ablauf der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu erreichen, wird die ursprüngliche Verordnung des Rates (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) Nr. 2015/848 vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (umgearbeitete Fassung) ersetzt, welche grundsätzlich ab dem 26.

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    Umsatzsteuererstattung aus anderen EU-Mitgliedstaaten

    Czech Republic: Umsatzsteuererstattungen von einem anderen EU-Mitgliedsstaat; Fristen für die Einreichung und Bearbeitung von Erstattungsanträgen; Umstände, die zu einer Ablehnung des Antrags führen können Umsatzsteuerzahler, die ihren Sitz bzw. eine Betriebsstätte in der Tschechischen Republik unterhalten und in einem anderen Land Umsatzsteuer zahlen, können um eine Rückerstattung nachsuchen, und zwar

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    Steuerbefreiungen für Kinder im Falle des gemeinsamen Sorgerechts

    Czech Republic: Die Kinderfreibeträge sind in § 35c des Einkommensteuergesetzes geregelt. Steuerpflichtige weisen ihrem Arbeitgeber gegenüber den Anspruch auf diesen spezifischen Freibetrag durch Vorlage der in § 38l Abs. 3 EStG-cz aufgeführten Unterlagen nach. Das Einkommensteuergesetz schreibt nicht ausdrücklich fest, wie in den Fällen vorzugehen ist, in denen den Eltern

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