Neue EU-Verordnung über Insolvenzverfahren – „Forum Shopping“

Slowakei: Mit dem Ziel einen effektiveren Ablauf der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren zu erreichen, wird die ursprüngliche Verordnung des Rates (EG) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 durch die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates (EU) Nr. 2015/848 vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren (umgearbeitete Fassung) ersetzt, welche grundsätzlich ab dem 26. Juni 2017 gilt.

Von den zahlreichen Neuerungen, die die neue Verordnung enthält, soll in diesem Teil das sog. „Forum Shopping“ behandelt werden. Es geht hierbei um die Verlagerung von Vermögensgegenständen oder Gerichtsverfahren in einen anderen Mitgliedstaat durch einen Beteiligten des Insolvenzverfahrens (Gläubiger oder Schuldner), um eine vorteilhaftere Rechtsstellung zum Nachteil der Gesamtheit der Gläubiger zu erreichen. In der Verordnung wurden Schutzvorkehrungen getroffen, die ein betrügerisches oder missbräuchliches Forum Shopping unterbinden sollen. Die internationale Zuständigkeit der Gerichte bestimmt sich nach dem Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners (centre of main interests – „COMI“). Dabei wird widerleglich vermutet, dass der COMI der Ort ist, an dem der unternehmerisch tätige Schuldner seinen Sitz oder seine Hauptniederlassung hat, soweit der Sitz oder die Hauptniederlassung an diesem Ort bereits länger als drei Monate vor der Antragstellung besteht. Bei natürlichen nicht unternehmerisch tätigen Personen beträgt diese Zeit sechs Monate.

Das Gericht, bei dem der Insolvenzantrag gestellt wurde, wird seine internationale Zuständigkeit auch unter diesem Aspekt von Amts wegen überprüfen. Der Schuldner sowie die Gläubiger werden berechtigt sein, die Entscheidung über die internationale Zuständigkeit anzufechten.

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