Will Ihnen der Geldautomat kein Bargeld geben? Überprüfen Sie Ihr Postfach

Slowakei: Ab dem 01.08.2016 beginnt die obligatorische Aktivierung von elektronischen Postfächern für juristische Personen.

Im Zusammenhang mit der Einführung von e-Government werden für verschiedene Personen elektronische Postfächer eingerichtet. Über die Postfächer einer juristischen Person verfügen deren gesetzliche Vertreter. Der Zugang zum Postfach kann auch anderen Personen ermöglicht werden. Dies gelingt entweder mittels des Postfachs selbst oder in Briefform mit amtlich beglaubigter Unterschrift des Eigentümers.

Bevor das Postfach zum Erhalt von elektronischen Dokumenten genutzt werden kann, muss es aktiviert werden. Postfächer von juristischen Personen werden bei der ersten Anmeldung automatisch aktiviert, spätestens jedoch am 01.07.2017. Das bedeutet, wenn eine frühere Aktivierung nicht im Interesse der juristischen Person ist, sollte sie sich im Zeitraum vom 01.08.2016 bis zum 01.07.2017 dort nicht anmelden.

Die Zustellung ins elektronische Postfach hat die gleiche Wirkung wie eine Zustellung in Briefform. Falls Ihre Gesellschaft zum Beispiel ein Bußgeld für ein Verkehrsdelikt bezahlen müsste, würde die entsprechende Benachrichtigung ins elektronische Postfach zugestellt. Sollten Sie hiervon nichts erfahren, kann die zuständige Behörde bei Nichtzahlung des Bußgeldes die Zwangsvollstreckung einleiten, wobei Ihnen diese Mitteilung ebenfalls ins elektronische Postfach zugestellt würde. Folgt auch daraufhin keine Reaktion, wird der Gerichtsvollzieher das Firmenkonto sperren.

Die Anmeldung ins Postfach erfolgt über das Portal www.slovensko.sk mittels Personalausweis mit elektronischen Chip (sog. eID Karte), welchen Sie bei jeder Polizeibehörde beantragen können. Außerdem brauchen Sie Ihren persönlichen Sicherheitscode, einen Kartenleser und die notwendige Software.

Nach Anmeldung wird Ihnen das System verschiedene Auswahlmöglichkeiten geben, je nach ihrer Stellung (natürliche Person – Bürger; natürliche Person – Unternehmer, Vertretungsorgan einer juristischen Person, oder durch den Eigentümer berechtigte Person).

Eine ausländische Person, die Vertretungsorgan einer juristischen Person ist, kann über das Postfach auf zwei Arten verfügen:

1. Eine natürliche Person als Vertretungsorgan braucht eine Aufenthaltsgenehmigung mit einem elektronischen Chip (sog. eDoPP Karte) und muss zudem die weiteren oben angeführten Anträge direkt an die Fremdenpolizei richten.

2. Eine juristische Person, die Eigentümer eines Postfaches ist, kann eine natürliche Person hierfür bevollmächtigen (slowakischer Staatsbürger, der einen Personalausweis mit elektronischem Chip hat).

Newsletter abonnieren

Wenn Sie den Newsletter abonnieren, stimmen Sie zugleich unseren Datenschutzbedingungen zu.