Aktuelle Rechtsthemen

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    Neuregelungen gemäß dem novellierten Gesetz über den Zahlungsverkehr

    Czech Republic: Ein Änderungsgesetz zum Zahlungsverkehrsgesetz schafft neue Möglichkeiten für Verbraucher und erweitert den Umfang der Pflichten auf Seiten der Zahlungsdienstleister Zum 1.3.2017 ist ein Änderungsgesetz zum Gesetz über den Zahlungsverkehr in Kraft getreten, das Anforderungen der EU-Legislative betreffend Zahlungskonten und Interbankenentgelte ins tschechische Recht transponiert. Die

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    Wesentliche Änderungen im Bauvertragsrecht

    Deutschland:Im Hinblick auf die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Baurechts ist eine umfangreiche Änderung des Bauvertragsrechts geplant. Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass das Bauvertragsrecht mit Blick auf die unterschiedlichen möglichen Vertragsgegenstände sehr allgemein gehalten ist. Für die komplexen, auf eine längere Laufzeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des

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    Inadmissibility of arbitration on consumer disputes

    Bulgaria: Bulgaria imposes ban on arbitration for consumer disputes At the beginning of 2017, the Bulgarian legislator explicitly banned adjudication of consumer disputes by arbitration courts. Until recently, only disputes on property rights and possession over immovable property, disputes on alimony and disputes under individual labour-law contracts fell

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    Rechtsprechung zu betriebsbedingter Kündigung und Unternehmensübergang

    Lettland: Oberster Gerichtshof hat eine Entscheidung zu Gründen für eine betriebsbedingte Kündigung bei Umstrukturierung und Ausgliederung von Dienstleistungen veröffentlicht Die Entscheidung des obersten Gerichtshofs im Falle von Personalabbau ist eine Grundsatzentscheidung im Arbeitsrecht, die einen besseren Schutz von Arbeitnehmern vorsieht. Das Gericht war mit der Beurteilung der Entscheidung eines Arbeitgebers

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    Wichtige Änderungen im Gesellschaftsrecht

    Belarus: Änderungen im Registrierungs- und Liquidationsverfahren von Gesellschaften Am 28. Februar 2017 wurden Änderungen im Dekret Nr.1 vom 16 Januar 2009 „Über die staatliche Registrierung und Liquidation der Wirtschaftssubjekte“ durch Dekret Nr. 2 vorgenommen. Nachstehend die wesentlichen Neuerungen: Nach alter Rechtslage war es so, dass die Registrierungsbehörde die Registrierung einer

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