Deutschland:Im Hinblick auf die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Baurechts ist eine umfangreiche Änderung des Bauvertragsrechts geplant.
Hintergrund der geplanten Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass das Bauvertragsrecht mit Blick auf die unterschiedlichen möglichen Vertragsgegenstände sehr allgemein gehalten ist. Für die komplexen, auf eine längere Laufzeit angelegten Bauverträge sind die Regelungen des Werkvertragsrechts häufig nicht detailliert genug.
Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts sind nicht gesetzlich geregelt, sondern der Vereinbarung der Parteien und der Rechtsprechung überlassen. Das Fehlen klarer gesetzlicher Vorgaben erschwert eine interessengerechte und ökonomisch sinnvolle Gestaltung und Abwicklung von Bauverträgen, so die Bundesregierung.
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen daher die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) betreffend das Werkvertragsrecht um spezielle Regelungen ergänzt werden um die bisher bestehenden Lücken zu schließen.
Neben den Gesetzesänderungen betreffend die allgemeinen Vorschriften, sollen zukünftig folgende Vertragsarten in das BGB eingefügt und individuell geregelt werden: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten-und Ingenieurvertrag sowie der Bauträgervertrag.
Die Bundesregierung hat zwar bereits den Gesetzesentwurf verabschiedet, welche Regelungen aber tatsächlich den Weg in das Gesetz finden werden bleibt abzuwarten.
Quelle: Gesetzesentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts