Aktuelle Rechtsthemen

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    Anforderungen an die Lohnsteuerkarte 2017

    Ein Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz bringt neue Anforderungen an die Lohnsteuerkarten mit sich. Ein Änderungsgesetz zum Einkommensteuergesetz hat neue Anforderungen an die Lohnsteuerkarte mit sich gebracht, die jetzt Informationen zur Vorjahresabrechnung der Lohnsteuer, zu den Beitragszahlungen zur Sozial- und Krankenversicherung und zum Solidaritätszuschlag enthalten muss. Diesbezüglich hat der Fiskus am 20.12.2016

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    EGMR: Keine unbeschränkte Überwachung privater Internetkommunikation am Arbeitsplatz

    Eine Kontrolle privater Kommunikation muss für den Arbeitnehmer vorhersehbar sein, andernfalls ist Art. 8 der EMRK verletzt (Barbulescu v. Rumänien)   Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat Rumänien wegen eines Verstoßes gegen Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK; Recht auf Privatsphäre) verurteilt (Barbulescu v. Rumänien, Urteil

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    Die DSGVO muss kein Schreckgespenst sein – Sie können auf unsere Unterstützung bauen

    Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, bzw. in englischer Abkürzung auch häufig GDPR) führt einen neuen rechtlichen Datenschutzrahmen ein, der europaweit gilt und den bestmöglichen Schutz von betroffenen Personen vor der unbefugten Sammlung und Verarbeitung ihrer Daten verfolgt. Zu diesem Zweck gibt die DSGVO neue Rechte und Pflichten (Regeln) vor, die sich auf

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    Sicherungsbescheide – wenn die Finanzverwaltung über den Gerichten steht

    FAU s.r.o., VHS-ROPA plus s.r.o., AUTOTRANS PETROL s.r.o., oder EUROPRINT a.s. – das sind nur einige der 5.000 Unternehmen, denen per Databox ein sog. Sicherungsbescheid ins Haus flatterte. Dank dieser Namen ist aber das Rechtsinstitut des Sicherungsbescheids endlich ins Zentrum einer kritischen Beobachtung durch die Öffentlichkeit gerückt. Falls Sie erst

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    Fristlose Kündigung wg. Missbrauchs einer Firmenkreditkarte?

    Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines jeden Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber, durch sein Verhalten im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis dem Arbeitgeber keinen Schaden zuzufügen, mit den ihm anvertrauten Mitteln ordentlich zu wirtschaften, und das Eigentum des Arbeitgebers vor Beschädigung, Verlust, Zerstörung und Missbrauch zu schützen. Eine etwaige Verletzung dieser

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