Aktuelle Rechtsthemen
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Neuigkeiten im grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren
Erleichterung der Geltendmachung von Gläubigeransprüchen, effizienteres Verfahren Am 26 Juni 2017 ist die europäische Verordnung Nr. 2015/848 in Kraft getreten, die auch in Ungarn wesentliche Änderungen der grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren mit sich gebracht hat. Die Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Geltendmachung von Gläubigeransprüchen zu erleichtern und deren Effizienz zu erhöhen. Um
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Einschränkung des Erwerbs von Agrarflächen: mit EU-Recht weiterhin unvereinbar
Auch nach der Reform des Landprivatisierungsgesetzes werden die Rechte von EU Bürgern beim Erwerb von Landflächen in Lettland weiterhin auf unzulässige Weise eingeschränkt. Dazu ist ein Artikel in der aktuellen Ausgabe der Rechtszeitschrift Agrar- und Umweltrecht 12/2017 von Mayr/Daniels/Klauberg (bnt Riga) erschienen. Das Landprivatisierungsgesetz regelt den Neuerwerb von Landflächen durch
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Weihnachtsgeschenke für Firmenkunden aus steuerlicher Sicht
Der näher rückende Jahresausklang ist in vielen Firmen traditionell mit dem Versand von Neujahrswünschen an die liebe Kundschaft verbunden – besonders geschätzte Kunden bekommen darüber hinaus ein Weihnachtsgeschenk. Letztere wollen wir in dieser Ausgabe näher unter umsatzsteuer- und einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten unter die Lupe nehmen. Der näher rückende Jahresausklang ist in
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Verbraucherfreundliche Weihnachten – was tun mit ungewollten Geschenken?
Für jeden das richtige Geschenk zu finden, ist gar nicht so einfach, und jeder von uns hat schon einmal ein Geschenk gemacht oder bekommen, das 'daneben lag' oder den Geschmack des Beschenkten nicht getroffen hat. Was auch nicht selten vorkommt: mehrere Wohltäter haben dasselbe Geschenk herausgesucht, das jetzt gleich doppelt
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Das Finanzamt als Christkind: Umsatzsteuer fließt nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ein
Eine gute Nachricht für all die, die sich zu Weihnachten mit dem (umsatzsteuerpflichtigen) Erwerb einer Immobilie eine Freude machen möchten: sie müssen weniger für die Grunderwerbsteuer aufwenden, denn der Fiskus hat genau einen Monat vor Heiligabend eine Mitteilung herausgegeben, in der er bestätigt, dass die Umsatzsteuer nicht in die Steuerbemessungsgrundlage