Aktuelle Rechtsthemen

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    Schiedsverfahren vor estnischen Gerichtsvollziehern und Insolvenzverwaltern

    Die estnische Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter richtet ein Schiedsgericht ein.   Im Laufe unseres Lebens treten wir in vielfältige rechtliche Beziehungen ein. Leider laufen nicht alle davon reibungslos und oft müssen wir uns mit Differenzen auseinandersetzen. Wenn es den Parteien nicht gelingt, durch Verhandlungen zu einer Einigung zu gelangen,

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    E-Vergabe: Übergang zum obligatorischen elektronischen Vergabeverfahren

    Ab 15. April 2018 startet der Betrieb des Elektronischen Vergabesystems (EVS) Rechtsangleichender Hintergrund: Entsprechend einschlägiger Richtlinien der EU sind alle Mitgliedstaaten gehalten, bis zum 18. Oktober 2018 die elektronische Kommunikation in den Vergabeverfahren sicherzustellen. Ungarn erfüllt diese Verpflichtung mit der Einführung des EVS. Es ist hervorzuheben, dass das Gesetz über das Vergabeverfahren nicht geändert

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    A1-Bescheinigung – beschränkte Bindungswirkung

    Der EuGH hat bestätigt, dass die Bindungswirkung von A1-Entsendebescheinigungen nicht ohne Einschränkungen gilt. Wenn die Sozialbehörde eines Mitgliedsstaates eine A1-Entsendebscheinigung für einen Arbeitnehmer ausstellt, sind die Sozialbehörden der anderen Mitgliedsstaaten an den Inhalt dieser Bescheinigung gebunden. Wenn sie Zweifel an der Richtigkeit der Bescheinigung haben, müssen sie sich an die

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    Forderungseintreibung ohne langwieriges Gerichtsverfahren? Probieren Sie es mit der notariellen Vollstreckungsklausel

    Das slowakische Gesetz bietet Gläubigern zahlreiche Möglichkeiten zur Sicherung von Forderungen. Zu den meistbeanspruchten zählen insbesondere Bürgschaft, Pfandrecht oder Vertragsstrafe. Im Hinblick auf lang andauernde Rechtsstreitigkeiten, wird zur Besicherung einer Forderung (z.B. eines Darlehens) auch oftmals eine vollstreckbare Ausfertigung des jeweiligen Sicherungsvertrags gewählt. Die geschieht zur Niederschrift bei einem Notar

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    Das Register über die wirtschaftlichen Eigentümer: langsam wird es wahr

    Funktionieren wird das WiEReG ab Januar 2019, jedoch ist bereits jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich vorzubereiten. Mit Umsetzung der Richtlinie 2017/1371 ist jedes Unternehmen oder sonstige juristische Person (Rechtsträger), welche in Litauen ihren Sitz haben, ab 1. Januar 2019 verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln, zu erneuern und zu speichern.

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