Forderungseintreibung ohne langwieriges Gerichtsverfahren? Probieren Sie es mit der notariellen Vollstreckungsklausel

Das slowakische Gesetz bietet Gläubigern zahlreiche Möglichkeiten zur Sicherung von Forderungen.

Zu den meistbeanspruchten zählen insbesondere Bürgschaft, Pfandrecht oder Vertragsstrafe. Im Hinblick auf lang andauernde Rechtsstreitigkeiten, wird zur Besicherung einer Forderung (z.B. eines Darlehens) auch oftmals eine vollstreckbare Ausfertigung des jeweiligen Sicherungsvertrags gewählt. Die geschieht zur Niederschrift bei einem Notar und in dieser erklärt der Schuldner, dass er mit der Vollstreckbarkeit einverstanden ist. Die Niederschrift wird damit zu einem Vollstreckungstitel und danach bedarf die Forderungseintreibung nicht mehr eines Gerichtsverfahrens.

Das slowakische Verfassungsgericht hat unlängst zur einfacheren Geltendmachung einer notariellen Niederschrift mit der Vollstreckungsklausel in der Praxis beigetragen. Es stellte in seiner Entscheidung fest, dass im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens im Hinblick auf die notarielle Niederschrift nur überprüft wird, ob die formellen und formell-materiellen Vollstreckbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Anspruch an sich wird allerdings gerade nicht geprüft. Erfüllt also die notarielle Niederschrift alle gesetzlichen Anforderungen, werden die Einwände des Schuldners zu den eingezogenen Forderungen, wie auch die Existenz der Verbindlichkeit selbst, ihre Höhe, Fälligkeit etc. im Vollstreckungsverfahren außer Acht gelassen. Natürlich ist dabei zu berücksichtigen, dass die notarielle Niederschrift von einem Notar erstellt wird, der für ihren Inhalt haftet. Ein Gerichtsvollzieher kann den geschuldeten Betrag in diesem Fall deutlich schneller und effektiver einziehen.

 

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