Schiedsverfahren vor estnischen Gerichtsvollziehern und Insolvenzverwaltern

Die estnische Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter richtet ein Schiedsgericht ein.

 

Im Laufe unseres Lebens treten wir in vielfältige rechtliche Beziehungen ein. Leider laufen nicht alle davon reibungslos und oft müssen wir uns mit Differenzen auseinandersetzen. Wenn es den Parteien nicht gelingt, durch Verhandlungen zu einer Einigung zu gelangen, kommen oft andere Methoden zum Einsatz. Die traditionelle Methode zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten ist das  Gerichtsverfahren. 

Eine alternative Methode ist ein Schiedsverfahren, das es ermöglicht rechtliche Fragen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zu lösen. Ab Mai 2018 arbeitet bei der  Kammer der Gerichtsvollzieher und Konkursverwalter ein neues Schiedsgericht mit 7 Schiedsrichtern. Es ist ein neues Schiedsgericht. Entsprechende Änderungen des Gerichtsvollziehergesetzes traten am 9. Januar 2018 in Kraft und legalisieren das Schiedsgericht der Kammer als außergerichtliche Streitbeilegungsstelle.

Das Schiedsgericht steht zur Schlichtung von Streitigkeiten über Geldforderungen bereit, mit Ausnahme von Entgeltforderungen von Gerichtsvollziehern und von finanziellen Forderungen aus Leasing-, Arbeits- und Verbraucherkreditverträgen. Das Schiedsgericht handelt nach den Prinzipien der Schlichtungsordnung, um den Parteien zu ermöglichen mit Hilfe einer unparteiischen Person zu einer für beide Seiten befriedigenden Lösung zu gelangen.  Das Ziel ist es, nicht nur ein befriedigendes Ergebnis für beide Seiten zu erzielen, sondern eine gesetzeskonforme Entscheidung zu treffen. Das Schiedsgericht kann einer Partei das Recht vor Gericht zu gehen nicht nehmen und die Entscheidung des Schiedsgerichtes  kommt nur dann zustande, wenn sich die Parteien auf das Schiedsverfahren einigen. Um ein Schiedsverfahren einzuleiten, wird die Klage entweder in Papierform oder elektronisch beim Schiedsgericht eingereicht. Eine Anmeldegebühr von 250 EUR (zzgl. MwSt.) sowie eine Schiedsgebühr, die vom Streitwert und der Anzahl der Schiedsrichter abhängig ist, muss gezahlt werden.

Das Schiedsgericht ist neutral, vertraulich, schnell, kostengünstig und die flexibelste Methode zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes treten zum Zeitpunkt der Entscheidung in Kraft.

Quelle: Die Estnische Kammer der Gerichtsvollzieher und Insolvenzverwalter

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