Aktuelle Rechtsthemen

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    Abtreibungsrecht in Litauen – Liberale Gesetze stehen immer wieder zur Disposition

    Von Werbeverboten bis Gewissensklauseln – Das Abtreibungsrecht innerhalb der EU weist teils gravierende Unterschiede auf. Auch medizinische Fachkräfte, die keine Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sollten die Regelungen kennen, um Patienten mit entsprechenden Anliegen gesetzesgemäß zu beraten. In einer dreiteiligen Artikelreihe geben wir einen Überblick anhand der Beispiele Polen, Litauen und

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    Folgen unwirksamer Geschäftsführer-Verträge in Deutschland

    Unwirksame Anstellungsverträge von GmbH-Geschäftsführern werden nach den Grundsätzen des fehlerhaften Arbeitsverhältnisses behandelt.  Auch beim Abschluss eines Geschäftsführer-Vertrages kann es dazu kommen, dass der Vertrag nicht wirksam zustande kommt. Der sicherlich häufigste Grund hierfür ist wohl die Vertretung der Gesellschaft durch eine hierzu

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    Litauen: bnt Insolvenzteam berät führende Hotelkette

    bnt attorneys in CEE unterstützt diese französischstämmige Firmengruppe bei der Restrukturierung des litauischen Geschäftspartners Das bnt-Insolvenz- und Restrukturierungsteam unter der Leitung des Spezialisten für grenzüberschreitende Insolvenzen und bnt-Partners Frank Heemann berät das polnische Dienstleistungsunternehmen des in Frankreich ansässigen Giganten und Weltmarktführers im Bereich des Gastgewerbes und der Hotellerie. Das litauische

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    Litauen: bnt Insolvenzteam berät deutschen Autoteilehändler

    bnt attorneys in CEE unterstützt deutsche PREXAparts erfolgreich in Restrukturierung des litauischen Geschäftspartners Tanagra UAB Das bnt-Insolvenz- und Restrukturierungsteam unter der Leitung des Spezialisten für grenzüberschreitende Insolvenzen und bnt-Partners Frank Heemann berät das deutsche Unternehmen PREXAparts, einen Premiumanbieter von Autoteilen. Das litauische Team von bnt attorneys in CEE unterstützt

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    Europäischer Gerichtshof bestätigt Recht auf Vorsteuerabzug auch für misslungene Investitionsvorhaben

    In seinem Urteil C-249/17 Ryanair befasste sich der EuGH mit einem Rechtsstreit betreffend den Abzug von bezahlter Vorsteuer im Zusammenhang mit Ausgaben, die im Hinblick auf – letztlich nie erwirtschaftete – künftige Einkünfte gemacht worden waren. 2018 erging seitens des Europäischen Gerichtshofs ein Urteil (C-20149/17 Ryanair), wonach Steuerpflichtige einen Vorsteuerabzug

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