Europäischer Gerichtshof bestätigt Recht auf Vorsteuerabzug auch für misslungene Investitionsvorhaben

In seinem Urteil C-249/17 Ryanair befasste sich der EuGH mit einem Rechtsstreit betreffend den Abzug von bezahlter Vorsteuer im Zusammenhang mit Ausgaben, die im Hinblick auf – letztlich nie erwirtschaftete – künftige Einkünfte gemacht worden waren.

2018 erging seitens des Europäischen Gerichtshofs ein Urteil (C-20149/17 Ryanair), wonach Steuerpflichtige einen Vorsteuerabzug auf Leistungen vornehmen können, die sie empfangen haben und auf deren Grundlage sie Einkünfte zu erwirtschaften beabsichtigen (und damit Steuerabgaben generieren), und zwar auch dann, wenn letztlich keine besteuerbaren Einkünfte entstehen.

Der Unternehmer hat allerdings den Nachweis zu führen, dass die fraglichen Aufwendungen direkt und unmittelbar zu seiner allgemeinen wirtschaftlichen Tätigkeit in Bezug stehen und von daher als Teil der Gemeinkosten gelten können.

Laut EuGH beruht die Regelung des Vorsteuerabzugs gemäß EU-Richtlinie auf dem Prinzip, dass Steuerpflichtige von der Mehrwertsteuer soweit möglich entlastet werden sollen. Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet von daher die Neutralität der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von deren Zweck oder Ergebnis, solange sie selbst der Mehrwertsteuer unterliegen.

Der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer verlangt, dass schon die ersten Investitionsausgaben, die für die Zwecke der Verwirklichung eines Unternehmens getätigt wurden, als wirtschaftliche Tätigkeit gelten. Würde der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit erst mit dem Zeitpunkt angesetzt, von dem an steuerbare Einkünfte entstehen, so würde der Grundsatz der Steuerneutralität verletzt. Dieser ist aufrecht zu erhalten, selbst wenn das einmal entstandene Recht auf Vorsteuerabzug letztlich nicht zur beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit und damit zu besteuernden Umsätzen geführt hat.

Quelle:
Urteil C-249/17 Ryanair
Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

 

 

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