Aktuelle Rechtsthemen

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    Sind Sie auf die neue EU-Datenschutzverordnung vorbereitet?

    Ungarn: Ab Mai 2018 gelten neue Spielregeln im Datenschutzrecht Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird eine europaweite einheitliche Datenschutzregelung eingeführt, welche sich besonders auf einen besseren Schutz personenbezogener Daten sowie auf freien Datenverkehr konzentriert. Die neue DSGVO bringt sowohl Erleichterungen als auch neue Erschwernisse für Unternehmen: Mit der Abschaffung einer

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    Barzahlungen: neue Begrenzungen und Verpflichtungen für Wirtschaftssubjekte

    Belarus: Vom 12.09.2017 an gelten für juristische Personen und Individualunternehmer neue Regelungen für die Annahme von Bargeld von natürlichen Personen. Bisher gilt für Abrechnungen in Bar mit einer natürlichen Person eine Wertgrenze von 1000 Basissätzen (ca. EUR 11 336) die pro Transaktion nicht überschritten werden darf. Zwar ändert sich ab

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    Bauvertrag: neue Regelungen ab 2018

    Deutschland: Ab 2018 wir das Bauvertragsrecht erstmalig ausführlich im BGB geregelt Durch die Reform des Bauvertragsrechts werden zahlreiche neue Regelungen in das BGB eingeführt: Erstmalig gibt es nun eine gesetzliche Definition für den Bauvertrag. Ferner werden für den Bauvertrag einige Fragen gesetzlich geregelt, die früher allein über AGB (VOB/B) oder

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    Beachtenswerte Veränderungen im Vor-Insolvenzverfahren

    Lettland: Transparenz von Rechtsschutzverfahren in Bezug auf Schuldner in Lettland wesentlich erhöht. Rechtsschutzverfahren (Legal Protection Proceedings-LLP) bedeutet eine Zusammenstellung rechtlicher Maßnahmen, die darauf abzielt, die Möglichkeit eines Schuldners, seine Verbindlichkeiten zu befriedigen, wiederherzustellen, wenn er in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder dies erwartet. Ein LLP kann als Situation beschrieben werden, in

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    Zusatzbelastung für bulgarische Arbeitgeber bei Entsendung ins Ausland

    Bulgarien: Bulgarien verzichtet auf bestehende Ausnahmeregelungen bei der Implementierung von Richtlinien 2014/67/EU und 96/71/EG Zu Beginn 2017 ist eine neue Vorschrift im bulgarischen Arbeitsgesetzbuch in Kraft getreten. Sie findet Anwendung wenn bulgarische Arbeitgeber Arbeitnehmer ins EU-Ausland, in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz

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