Barzahlungen: neue Begrenzungen und Verpflichtungen für Wirtschaftssubjekte

Belarus: Vom 12.09.2017 an gelten für juristische Personen und Individualunternehmer neue Regelungen für die Annahme von Bargeld von natürlichen Personen.

Bisher gilt für Abrechnungen in Bar mit einer natürlichen Person eine Wertgrenze von 1000 Basissätzen (ca. EUR 11 336) die pro Transaktion nicht überschritten werden darf. Zwar ändert sich ab dem 12. September 2017 diese Wertgrenze von 1000 Basissätzen nicht, allerdings gilt diese dann pro Geschäft. Soweit also ein Geschäft aus mehreren Transaktionen besteht, werden solche Transaktionen nunmehr addiert. Diese Einschränkung gilt nur für Abrechnungen mit natürlichen Personen, die kein Handelsgewerbe betreiben.

Wird ein Geschäft über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr oder aber für einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen, darf die natürliche Person insgesamt in bar bis zu einem Gegenwert von 1000 Basissätzen im Laufe eines
Kalenderjahres, in dem die Verpflichtungen aus diesem Geschäft erfüllt werden, bezahlen.

Juristische Personen und Individualunternehmen, die häufiger als dreimal pro Quartal Waren an natürliche Personen verkaufen bzw. Arbeiten ausführen oder Dienstleistungen erbringen, deren Wert pro Geschäft 1000 Basissätze überschreitet, sind verpflichtet, den natürlichen Personen die Gelegenheit zu geben, diese Zahlungen über das Einheitliche Abrechnungs-und Informationssystems (ERIP) auszuführen.

Werden die oben genannten Vorschriften nicht eingehalten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Es ist daher zu empfehlen, sich vor Inkrafttreten der neuen Regelungen mit diesen vertraut zu machen und ggf. entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Quelle: Nationales Rechts-Internetportal der Republik Belarus (NRIP) 11.03.2017, 1/16942

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