Ziel – bessere Arbeitskultur

Obligatorische Erklärung zum Status der Arbeitssicherheit.

Bis zum Jahresende müssen alle in der Republik Litauen registrierten privaten und öffentlichen juristischen Personen, alle Bauern und alle selbständig tätigen natürlichen Personen, wenn sie eine Tätigkeit ausüben und Mitarbeiter haben, („Arbeitgeber“), der Arbeitsinspektion („Inspektion“) Informationen über den Status der Arbeitssicherheit und über die Compliance der Arbeitsplätze mit den Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zur Gesundheit am Arbeitsplatz vorlegen. Diese Informationen sind in Form einer Erklärung einzureichen, d. h. ein allgemeiner Fragenkatalog der Inspektion wird ausgefüllt. Die Inspektion kann von einigen Arbeitgebern auch thematische Fragenkataloge anfordern, in diesem Fall werden sie jedoch gesondert informiert. Arbeitgeber können die Erklärung entweder in elektronischer Form, im Rahmen des Elektronischen Dienstleistungssystems für Arbeitgeber oder in Schriftform bei der Inspektion (Einreichung oder Einschreiben) vorlegen.
Arbeitgeber können die der Inspektion übermittelten Angaben ständig aktualisieren. Als aktuell gelten die zuletzt eingereichten Informationen. Sehr wichtig ist der Umstand, dass gegenüber den Arbeitgebern eine Vermutung nach Treu und Glauben gilt, d. h. die übermittelten Angaben gelten als richtig.
Die übermittelten Informationen werden nicht nur zur Planung verbeugender Maßnahmen der Inspektion, sondern auch zur Bewertung des Risikogehalts und zur Übermittlung der Vorschläge wegen Zuordnung der einzelnen Arbeitgeber zu einer der Gruppen von Unfallversicherungstarifen dienen.
Arbeitgeber, die der Inspektion die Informationen nicht rechtzeitig vorlegen, können dem Verwaltungszwang unterworfen werden und es kann ihnen eine Geldbuße von LTL 500 bis zu LTL 5 000 (ca. EUR 150 – EUR 1 500) auferlegt werden.

Quelle: Valstybės žinios, 2013, Nr. 98-4885.

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