Wie behalte ich den Überblick über meine Steuerrückstände, aktuell und online?

Czech Republic: Mit der Aktivierung der Steuerinfobox haben Steuerzahler jederzeit Überblick über die Steuern, zu denen sie angemeldet sind, und über erfolgte bzw. noch ausstehende Zahlungen

Wer eine Datenbox sein Eigen nennt, kann sich ergänzend hierzu neuerdings eine Steuerinfobox aktivieren, mittels derer er den Überblick über seine Steuerkategorien und -zahlungen behält.

Die Steuerinfobox lässt sich auf der Website www.daneelektronicky.cz aktivieren, indem Sie auf den Link „Steuerinfobox-Services“ (Služby daňové informační schránky) klicken. Mit wenigen einfachen Schritten können Sie hier die Einsichtnahme in die eigene Steuerinfobox beantragen, wozu Sie Ihre Zugangsdaten für die Datenbox benötigen (denn mit diesen wird die Identität des Antragstellers überprüft). Der Zugang lässt sich außerdem auch mit einer anerkannten elektronischen Signatur einrichten. Das zuständige Finanzamt muss die Steuerinfobox innerhalb von 60 Tagen ab Stellung des Antrags freischalten. Auf der Website der Finanzverwaltung ist die Vorgehensweise im Detail beschrieben.

Nach Aktivierung der Steuerinfobox durch das Finanzamt kann sich der Steuerzahler jederzeit einloggen und online den aktuellen Stand seines persönlichen Steuerkontos kontrollieren. Die notwendigen Zugangsdaten für das Login sind dieselben wie im Falle der Datenbox. Der Steuerzahler erlangt so den vollen Überblick über die Steuern, zu denen er registriert ist, zur Höhe der ihm bemessenen Steuern und zu den bereits erfolgten Zahlungen. Damit kann jeder ganz einfach überprüfen, ob er nicht vielleicht die eine oder andere Zahlung versäumt hat.

Die Aktivierung und Nutzung der Steuerinfobox ist völlig kostenlos.

Neben der Übersicht über das persönliche Steuerkonto kann in der Steuerinfobox außerdem der persönliche Steuerkalender des Steuerzahlers eingesehen werden, mit Informationen zu den Fristen für die Abgabe der Steuererklärung (und allem Anschein nach auch zu den seitens des Finanzamts ergangenen Aufforderungen).

Ein weiteres Feature der Steuerinfobox ermöglicht es, eine Übersicht über die mit dem Finanzamt geführte Korrespondenz zu gewinnen – dabei sollte die Steuerinfobox sowohl die beim Finanzamt eingegangenen Eingaben als auch die vom Finanzamt versandten Schriftsätze erfassen. Für per Regelpost versandte „Papier“-Korrespondenz sind zumindest das Datum der Zustellung ans Finanzamt bzw. die sich aus dem jeweiligen Schriftsatz ergebende Zahlungsverpflichtung ersichtlich; bei elektronisch aufgegebener Korrespondenz sollte der gesamte Inhalt zur Verfügung stehen.

Quelle: Abgabenordnung (Ges. Nr. 280/2009 Slg.)

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