Weniger Pflichten für Arbeitgeber

Litauen: Geringerer Verwaltungsaufwand durch Neuerungen im Arbeitsrecht.

Seit Juli 2014 gelten die Änderungen des litauischen Arbeitsgesetzbuches, welche Administrationspflichten der Arbeitgeber verringern und mehr Spielraum für Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu einzelnen arbeitsrechtlichen Fragen lassen.

Von nun an sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, ein Register über Arbeitsverträge zu führen oder den Mitarbeitern eine Arbeitnehmer-ID-Karte auszuhändigen. Auch die bisherigen Formzwänge beim Abschluss von Arbeitsverträgen und zur Erfassung der Arbeitszeit entfallen in Zukunft.

Die Neuerungen vereinfachen ebenfalls die Ordnung zur Veröffentlichung der Arbeitspläne. Mussten diese bis dato öffentlich auf dem schwarzen Brett des Unternehmens aushängen, kann deren Bekanntgabe nun auch auf anderem Wege erfolgen. Die konkrete Art der Bekanntmachung kann dabei durch das Unternehmen bestimmt oder tarifvertraglich vereinbart werden. Die Pflicht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer über deren Gehalt und die von ihnen geleistete Arbeitszeit zu informieren, wurde dem technischen Stand angepasst. Dies kann ab sofort neben der Schriftform auch in elektronischer Form geschehen. Diese Informationen sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu übermitteln.

Quelle: TAR, 2014, Nr. 2014-07395.

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