Verzeichnis qualifizierter Auftragnehmer

Czech Republic: Aktualisierung des Verzeichnisses qualifizierter Auftragnehmer und die Möglichkeit zur Einlistung von üblichen Subunternehmen

Wie in früheren Jahren müssen Unternehmen ihren Eintrag im Verzeichnis qualifizierter Auftragnehmer bis spätestens 31. März d.J. aktualisieren, und zwar beim Ministerium für Regionalentwicklung. Allerdings folgt das Prozedere zum ersten Mal den Regelungen der neuen Vergabeordnung.

Das aktuelle Formular, mit dem Firmen der Regierung mitteilen können, dass ihre im Verzeichnis der qualifizierten Auftragnehmer enthaltenen Daten sich nicht geändert haben, ist auf der Website des Ministeriums für Regionalentwicklung eingestellt. Dieses Formular muss von folgenden Unterlagen begleitet sein:

(i) eine sog. Ehrenerklärung (wobei der Wortlaut vom Formular vorgegeben ist);

(ii) eine Bestätigung seitens des Finanzamts, wonach keine Steuerrückstände vorliegen; und

(iii) eine Bestätigung, wonach weder Beiträge und Mahngebühren betreffend die Sozialversicherung noch der Beitrag zur staatlichen Beschäftigungspolitik ausstehen.

Ausländische AN müssen derartige Bescheinigungen sowohl vom tschechischen Finanzamt und Sozialversicherungsträger als auch von den entsprechenden Behörden in ihrem Heimatland beibringen. Mit der Ausnahme slowakischer Bescheinigungen müssen ausländische Dokumente mit einer amtlichen Übersetzung ins Tschechische versehen sein. Außerdem wird in manchen Fällen eine spezielle Beglaubigungsklausel, die sog. Apostille erforderlich (so z.B. für Bescheinigungen aus Deutschland oder der Schweiz).

Wenn vom Verzeichnis der qualifizierten Auftragnehmer im Sinne der Vergabeordnung die Rede ist, muss die neu geschaffene Möglichkeit auf Seiten der Auftraggeber erwähnt werden, den Nachweis der grundlegenden sowie der branchenspezifischen Qualifikation nicht nur für die eigentlichen Auftragnehmer, sondern auch für etwaige Subunternehmen einzufordern. Erste Fälle zeigen, dass Vergabestellen gerne zu diesem Mittel greifen, und dies wird wohl auch in Zukunft so bleiben. Angesichts dessen ist es zumal für Firmen, die langfristig mit ausländischen Zulieferern (Subunternehmen) zusammenarbeiten, empfehlenswert, diese ebenfalls ins Verzeichnis qualifizierter Auftragnehmer aufzunehmen. Damit lässt sich der Verwaltungsaufwand für den Qualifikationsnachweis von mehreren Wochen auf einige wenige Augenblicke reduzieren.

Quelle: Vergabeordnung (Ges. Nr. 134/2016 Slg.)

 

 

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