Neue Regeln für Aufenthaltsgenehmigungen und die Beschäftigung von Ausländern am 1. März 2021 in Kraft getreten.
Seit dem 1. März 2021 müssen Ausländer, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, nur noch eine schriftliche Erklärung über ihren Wohnsitz vorlegen. Eine offizielle Zusage des Eigentümers der zu vermietenden Immobilie, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist nicht mehr wie bisher erforderlich.
Darüber hinaus ist eine Arbeitserlaubnis nicht mehr erforderlich, wenn ein Ausländer im Rahmen eines Arbeitsvertrages mit einem in Litauen tätigen Unternehmen vollzeitlich remote aus dem Ausland arbeitet.
Für hochqualifizierte Mitarbeiter ist das Einstellungsverfahren zudem wesentlich flexibler geworden, da sie bereits vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis mit der Arbeit beginnen können. Ein Ausländer, der sich legal in Litauen aufhält und eine befristete Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage einer hochprofessionellen Arbeit beantragt hat, kann nun die Arbeit aufnehmen:
– nachdem die litauische Arbeitsagentur eine Entscheidung zur Übereinstimmung der Arbeit des Ausländers mit den Bedürfnissen des litauischen Arbeitsmarktes getroffen hat oder
– ab dem Datum der Einreichung des Antrags auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis (wenn eine Entscheidung der litauischen Arbeitsagentur nicht erforderlich ist).
Ausländer, die Teilhaber von Start-ups sind, können nun überdies ihre befristete Aufenthaltserlaubnis mehr als zweimal verlängern, wenn sie ein Dokument vorlegen, das belegt, dass sein Unternehmen seit der Gründung nicht weniger als EUR 30 000 an Investitionen generiert hat.
Darüber hinaus haben internationale Masterstudenten nun die Möglichkeit, während ihres Studiums in Litauen Vollzeit zu arbeiten. Bisher war es nur Doktoranden erlaubt, mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Die Einschränkung gilt auch nicht für Ausländer, die während der Gültigkeitsdauer der befristeten Aufenthaltserlaubnis ein Studium oder eine Ausbildung in der Republik Litauen abgeschlossen haben.
Quelle: Gesetz über den Rechtsstatus von Ausländern der Republik Litauen