Litauen: Neues Arbeitsgesetzbuch – im Endspurt zum Ziel?
Die Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und der Regierung hat sich über die wesentlichen noch strittigen Punkte des neuen Arbeitsgesetzbuches (ArbGB) geeinigt. Wie auf der Internetseite des Sozial- und Arbeitsministeriums veröffentlicht, ist eine dahingehende Vereinbarung unterzeichnet worden (http://www.socmin.lt/lt/naujienos/pranesimai-spaudai/trisale-taryba-baige-v2f3.html).
Demgemäß besitzen Arbeitnehmer in Zukunft jährlich 20 Arbeitstage Urlaub. Regelungen über verlängerten oder zusätzlichen Jahresurlaub werden durch Regierungsbeschlüsse bestimmt.
Des Weiteren sollen Arbeitnehmer in Zukunft innerhalb von einer Woche maximal 60 Stunden arbeiten dürfen. Dies, einschließlich zusätzlicher Arbeitszeit und Überstunden. Sollte im Unternehmen ein kumuliertes Arbeitszeitmodel Anwendung findet, beträgt der längste Zeitraum für die Arbeitszeiterfassung drei Monate. Die Höchstarbeitszeit darf grundsätzlich 52 Stunden nicht überschreiten, dies wiederum ausschließlich die zusätzliche Arbeitszeit.
Auch über Fragen der Verteilung von Aufgaben zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften, der Auszahlungen im Fall von Arbeitslosigkeit, der anderen Fragen ist Einigung erzielt worden.
Nun werden die Änderungen dem Parlament zur Erörterung vorgelegt. Auf zum Endspurt bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des neuen ArbGB am 1. Juli 2017.