Bulgarien: Digitalisierung der Berichterstattung über Tourismusdienstleistungen
Das Nationale Tourismusregister existiert seit 2015 im Ministerium für Tourismus in Bulgarien. Integraler Bestandteil wird in Zukunft das Einheitliche Touristeninformationssystem (ETIS) sein, über das alle Übernachtungen in Unterkünften online registriert werden. Das Nationale Statistische Institut, die Nationale Steuerbehörde und die Gemeinden erhalten ebenfalls Zugang zum System. Ziel ist es, die Erhebung von Steuern und kommunalen Tourismusgebühren im Hotelbereich zu verbessern. Die Änderungen dürften auch Auswirkungen auf die Sicherheit haben, da der Zugang zum ETIS auch dem Innenministerium gewährt wird. Die Informationen sind für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.
Alle in Beherbergungsbetrieben tätigen Personen sind verpflichtet, Daten über alle Touristenunterkünfte in der ETIS zu erfassen. Zu diesem Zweck müssen sie eine verantwortliche Person benennen, indem sie ihr die Rolle des „Superusers“ im ETIS übertragen. Nach den neuen Regeln sind auch Privatpersonen, die Unterkünfte über lokale oder internationale Internetplattformen anbieten, zur Berichterstattung verpflichtet.
Quelle: Tourismusgesetz, Dekret des Ministerrates Nr. 252 vom 8. Oktober 2019 über den Erlass der Verordnung über das Nationale Tourismusregister (Verkündet im Staatsblatt Nr. 81 vom 15.10.2019)