Litauen: Verkauf von Arzneimitteln durch eine Versandapotheke

Formale Anforderungen an den Betrieb einer Versandapotheke in Litauen

Anders als in einigen Ländern, existiert in Litauen keinerlei Fremd- oder Mehrbesitzverbot für Apotheken. Dasselbe gilt auch für Versandapotheken. Des Weiteren gibt es keinerlei Anforderungen, dass die Gesellschafter der in Litauen ansässigen Versandapotheke natürliche Personen sein müssen.

Eine in Litauen registrierte juristische Person, deren Filiale oder eine in Litauen registrierte Filiale einer ausländischen juristischen Person können eine Versandapotheke betreiben, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

1. Besitz einer Apothekenlizenz;
2. Anstellung eines Leiters der pharmazeutischen Tätigkeit mittels Arbeitsvertrages;
3. ausreichendes pharmazeutisch qualifiziertes Personal;
4. geeignete Räumlichkeiten und Einrichtung;
5. Einhaltung der “ Leitlinien für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln.”

Der staatliche Arzneimittelkontrolldienst Litauens muss mindestens 14 Arbeitstage im Voraus über einen geplanten Handel im Rahmen einer Versandapotheke und die teilnehmenden konkreten Apothekengeschäfte benachrichtigt werden. Dies geschieht durch Einreichung einer Mitteilung in der vom Gesundheitsminister Litauens vorgeschriebenen Form

 

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