Väter in der Tschechischen Republik dürfen sich auf doppelt so langen Vaterschaftsurlaub freuen

Ab dem 1.1.2022 wird der bezahlte Vaterschaftsurlaub verlängert. Anstelle von bisher 7 Tagen erfolgt die Freistellung dann für 14 Tage.

Zum Jahresbeginn 2022 wird der Vaterschaftsurlaub auf 2 Wochen (genauer gesagt: 14 Kalendertage) verlängert. Bis zum Ende des Jahres 2021 besteht Anspruch auf 1 Woche bezahlten Vaterschaftsurlaub (7 Kalendertage). Dieser muss von Vätern innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes angetreten und am Stück genommen werden. Die Grundbedingungen für den Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub ändern sich nicht. Falls der Vater des Kindes Beiträge in die Krankengeldversicherung einbezahlt hat, erhält er 70 Prozent des reduzierten Tagsatzes seines Verdiensts. Bei selbständig Erwerbstätigen (sog. „OSVČ“) muss für den Anspruch auf Vaterschaftsurlaub die Bedingung einer (in deren Falle freiwilligen) Beteiligung an der Krankengeldversicherung für mindestens 3 Monate erfüllt sein, die dem Tag des Urlaubsantritts unmittelbar vorausgehen müssen.

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