Europäische Whistleblower-Richtlinie: die Umsetzungsfrist rückt näher

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Der Schutz der Hinweisgeber-Rechte ist in der Europäischen Union alles andere als einheitlich. Um die Dysfunktionen zwischen den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten zu beheben, hat die EU eine Richtlinie zum Schutz von Personen erlassen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (“Whistleblower-Richtlinie“). Die Frist für die Umsetzung ins nationale Recht endet am 17. Dezember 2021.

Gemäß der Richtlinie können Arbeitnehmer des privaten oder öffentlichen Sektors Informationen über Verstöße gegen das EU-Recht melden, die sie im Rahmen ihrer Arbeit erhalten haben und die das öffentliche Interesse gefährden. Dabei sind sie schutzberechtigt.

Hinweisgebern steht es frei, zwischen internen (innerhalb der betreffenden Organisation) und externen (an eine zuständige Aufsichtsbehörde) Meldekanälen zu wählen. Führt keine davon zum Ergebnis, haben sie sogar die Möglichkeit der Offenlegung.

Die Richtlinie verpflichtet alle öffentlichen Einrichtungen und alle privaten Organisationen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern, ein eigenes internes Meldesystem einzurichten. Organisationen im privaten Sektor mit mehr als 249 Arbeitnehmern sind gehalten, den neuen Vorschriften bis zum 17. Dezember 2021 nachzukommen, und private Organisationen mit 50 bis 249 Arbeitnehmern haben nach der Umsetzung weitere zwei Jahre Zeit.

Weiterhin haben private Organisationen die Einhaltung der DSGVO-Rechtsvorschriften und die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers sicherzustellen. Darüber hinaus müssen sie geeignetes Personal für die Entgegennahme und Untersuchung von Meldungen ernennen – oder diese Aufgabe auslagern –, den Eingang der Meldung bestätigen und den Hinweisgeber über den Stand der internen Untersuchung informieren. Außerdem sind sie verpflichtet, Informationen über das interne Meldeverfahren an das Personal und die zuständigen Behörden weiterzugeben. Für den Fall der Nichteinhaltung dieser Vorschriften haben die Mitgliedstaaten wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen festzulegen – dementsprechend sind die genauen Rechtsfolgen noch nicht bestimmt.

In Anbetracht dieser Regeln ist es wichtig, dass die Unternehmen die neuen Vorschriften beachten, und die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, um das Vertrauen der Mitarbeiter durch transparente Informationen und eine faire Behandlung ihrer Beschwerden zu stärken. Dies ist der beste Weg, um Sanktionen oder andere unangenehme Situationen zu vermeiden und die Kosten für das Unternehmen zu minimieren.

Quelle: Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

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